16. Februar 2016

Ausgleichsmaßnahmen Rodung Lesselallee

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

für den Ausschuss Umwelt, Energie und Sauberkeit am 16. Februar 2016

Die am 30.10.2014 durch die Untere Naturschutzbehörde ausgestellte Genehmigung zur Rodung der Lesselallee auf der Maaraue in Kostheim beinhaltete verschiedene Auflagen, unter anderem unter Punkt 10 die folgende:

„Bis zum 28.02.2015 ist dem Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 260.958 Wertpunkten (236.592 Wertpunkte nach § 30 Absatz 3 BNatSchG, 24.366 Wertpunkte nach § 15 Absatz 2 BNatSchG) gemäß der Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensationsverordnung-KV) nachzuweisen.“

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten:

  1. Wurden bis zum 28.02.2015 die in der Rodungsgenehmigung für die Lesselallee geforderten Nachweise über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen erbracht?
  2. Wurden die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Wert von insgesamt 260.958 Wertpunkten im vollen Umfang durchgeführt?
  3. Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen wurden wo durchgeführt?