28. November 2014

Dienstwagenregelungen für Geschäftsführung und Dezernenten

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen am 2. Dezember 2014

Am 6. Mai 2014 beschloss der Ausschuss für Beteiligungen, dass der Magistrat einen Bericht zur Dienstwagenregelung der Geschäftsführung der kommunalen Gesellschaften vorlegen möge. Mit Anfrage nach § 45 der Geschäftsordnung der StVV (Nr. 14-V-01-4009) fragte die Fraktion B90/Die Grünen nach vergleichbaren Regelungen für die hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten. Die Auskunft war, dass eine konkrete Dienstwagenregelung hierfür derzeit nicht besteht.

Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu berichten:
1. Sieht der Magistrat die derzeit geleasten Fahrzeuge als der vereinbarten Regelung entsprechend an?
2. Ist beabsichtigt, eine Dienstwagenregelung vergleichbar denen der Geschäftsführungen der kommunalen Gesellschaften zu erstellen?
3. Wie hoch sind die monatlichen Leasingraten der geleasten Fahrzeuge der Dezernentinnen und Dezernenten (die Antwort mag ggfls. in nichtöffentlicher Sitzung gegeben werden)?