23. Januar 2018

ELW-Freiflächen-Photovoltaikanlage weiter nutzen

Antrag der Fraktionen SPD,  CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Ausschuss für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 23. Januar  2018

Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) auf dem Deponiegelände erbringt mit einem jährlichen Ertrag von ca. 849.150 Kilowattstunden (kWh) einen wesentlichen Anteil an der Erzeugung von Solarstrom in Wiesbaden. Mit ihr werden jährlich etwa 454,3 Tonnen CO2 eingespart. In Relation zum Gesamtertrag aller PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden und Flächen von insgesamt  3.423.251 kWh liegt ihr Anteil bei ca. 24,8 Prozent, also rund einem Viertel. Sie wurde 2008 in Betrieb genommen. Die garantierte Einspeisevergütung nach EEG 2006 beträgt 35,49 Ct./kWh für einen garantierten Förderzeitraum von 20 Jahren. Üblicherweise wird die Lebensdauer einer PV-Anlage auf 40 Jahre veranschlagt.

Wie in der Ausschuss-Sitzung am 5. Dezember 2017 bekannt wurde, soll die Anlage im Zuge der geplanten Deponieerweiterung abgebaut werden. Über Pläne zu einer Wiederverwendung bzw. zum Wiederaufbau ist derzeit nichts bekannt. Damit würde die größte PV-Anlage der Stadt Wiesbaden mit einem Investitionsvolumen von 4,5 Millionen Euro schon nach der Hälfte des garantierten Förderzeitraums verloren gehen. Dies wäre nicht nur eine wirtschaftliche Fehlentscheidung, sondern ein herber Rückschlag für die Klimaschutzziele der LHW.

Um den von der Anlage erbrachten Beitrag zur Nutzung der Erneuerbaren Energien und damit zur Erreichung der Wiesbadener Klimaschutzziele zu erhalten, müssen Überlegungen zum Erhalt oder zur Verlagerung der Anlage angestellt werden. Dabei ist ihre noch zu erwartende Lebensdauer und ihr verbleibendes Potenzial zur CO2-Einsparung ebenso zu berücksichtigen wie der Aspekt der Wirtschaftlichkeit.

In diesem Zusammenhang sei auf das Projekt einer PV-Anlage entlang des bestehenden Lärmschutzwalls an der A 66 verwiesen. Hierzu wurde der Umweltausschuss  mit Schreiben vom 23. Januar 2012 durch den Magistrat (Bericht zum Antrag 11-F-03-0108) darüber informiert, dass die Installation einer PV-Anlage auf dem vorhandenen Wallstück grundsätzlich möglich und unter den damaligen Bedingungen über eine Laufzeit von 20 Jahren auch wirtschaftlich sei – vorbehaltlich vertiefender Prüfungen.

 

Der Ausschuss möge beschließen:

I. Der Magistrat wird gebeten, einen ausführlichen Bericht der finanziellen und klimaökologischen Effekte der ELW-Photovoltaikanlage seit ihrer Inbetriebnahme 2008 bis Ende 2017 vorzulegen. Dabei sind die Investitionskosten, deren Finanzierungskosten, die lfd. Betriebskosten, die Erlöse, Zuschüsse der Stadt sowie ggf. steuerliche Effekte darzustellen. Über die Entwicklung der Rückstellungen für den in 2007 prognostizierten Verlustausgleich ist ebenfalls zu berichten.

II. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum die ELW-Photovoltaikanlage nicht erhalten bzw. auf dem Deponiegelände verlagert werden kann und wie der Zeitplan für den Abbau aussieht. Außerdem ist zu begründen, warum dieser Umstand bei der Planung wie auch der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Firma ARCADIS vom 2. Juni 2007 nicht berücksichtigt wurde.

III. Der Magistrat wird gebeten,

  1. zu prüfen, ob und an welchen Standort innerhalb oder außerhalb des Deponiegeländes die Anlage verlagert werden könnte. Hierbei sind unter anderem die verbleibende Betriebsdauer der Anlage und damit die zu erwartende künftige CO-Einsparung wie auch die Verlagerungskosten und die Wirtschaftlichkeit des weiteren Anlagenbetriebs zu berücksichtigen. Der Magistrat wird insbesondere gebeten, bei dieser Prüfung auch Varianten der Errichtung am neuen Standort zu prüfen, welche der zu erwartenden unterschiedlichen technischen Restlebensdauer der Anlagenkomponenten (in Betrieb befindliche Anlagenkomponenten aus der Umsetzung sowie der neu zu errichtenden Infrastruktur) Rechnung trägt, um so einen möglichen wirtschaftlichen Schaden so gut wie möglich zu reduzieren. Dabei sollen auch Systemvarianten erwogen werden, welche die Integration der Anlage über die Laufzeit der Einspeisevergütung hinaus in die städtische Energieversorgung beinhalten, etwa durch die Einbeziehung einer Power-to-Gas-Anlage.
  2. zu prüfen, ob insbesondere der Lärmschutzwall an der A 66 als neuer Standort geeignet wäre.
  3. Der Magistrat wird gebeten, im Falle eines positiven Prüfergebnisses mit den Entsorgungsbetrieben eine Verlagerung der PV-Anlage zeitlich und operativ abzustimmen und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den mit dem ersatzlosen Abbau der ELW-Photovoltaikanlage verbundenen finanziellen sowie klimaökologischen Verlust für die LHW zu vermeiden.