13. Mai 2014

Erhalt der Gräber von NS-Opfern

Antrag der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration am 13. Mai 2014:

Unter den Opfern und Verfolgten der NS-Diktatur befinden sich zahlreiche unterschiedliche Gruppen, darunter Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Kommunisten, Priester, Zeugen Jehovas, Widerstandskämpfer, Homosexuelle, Zwangsarbeiter sowie Sinti und Roma. Von den Betroffenen sind nur noch wenige Gräber auf Wiesbadener Friedhöfen erhalten. Grund ist, dass trotz einer Bundesratsinitiative bislang noch keine Novellierung des Deutschen Gräbergesetzes erfolgt ist. Gräber von NS-Opfern, die nach dem Stichtag 31. März 1952 verstorben sind, werden nach dem bisherigen Gräbergesetz wie normale Grabstätten behandelt und nach einer festgeschriebenen Zeit abgeräumt und neu vergeben. Eine Ausnahme stellen die jüdischen Friedhöfe dar. Auf ihnen besteht grundsätzlich ein ewiges Ruherecht.

Solange noch keine Neuordnung des Gräbergesetzes auf Bundesebene verabschiedet ist, können die Kommunen jedoch selbst das Abräumen der betreffenden Gräber verhindern. So können sie z.B. den Angehörigen und Nachkommen von NS-Opfern in der Friedhofssatzung ein Antragsrecht auf den Status einer Dauergrabstätte einräumen. Für die Pflege der Gräber würden diese selbst aufkommen, so dass der Landeshauptstadt Wiesbaden keine Mehrkosten entstünden. Auf diesem Wege könnte die Stadt z.B. die derzeit noch etwa 20 Grabstätten von NS-Opfern unter den Sinti und Roma als Orte der Erinnerung erhalten.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

eine Änderung der Friedhofssatzung dahingehend zu veranlassen, dass den Angehörigen und Nachkommen von NS-Opfern ein Antragsrecht auf den Status einer Dauergrabstätte eingeräumt wird.