5. Dezember 2017

Glyphosat in der Landeshauptstadt Wiesbaden verbieten – Biodiversität erhalten

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 7/TO I der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 5. Dezember 2017

Glyphosat ist nicht nur ein effektives Herbizid, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Natur: Nach Angaben der Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation gilt Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“, andere Institute sehen entgegen keine Gefahr für den Mensch. Fakt ist: Glyphosat gehört zu den am besten erforschten Pestiziden. Fakt ist auch: In der Pflanzen- und Tierwelt richtet das Unkrautbekämpfungsmittel erheblichen Schaden an.

Vor allem die Biodiversität leidet unter dem Einsatz von Glyphosat, da es nicht selektiv, sondern unterschiedslos auf den Stoffwechsel aller Pflanzen einwirkt. Das Bundesumweltamt sorgt sich deshalb um die Vernichtung von Kräutern, Wildblumen und Gräsern auf Ackerflächen. Denn damit wird Insekten und anderen Tieren die Lebensgrundlage entzogen. Dies widerspricht den Zielen der Landeshauptstadt Wiesbaden, die sich nachdrücklich für den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten in der Kulturlandschaft einsetzt.

Glyphosat kann über Ausschwemmung und Versickerung auch das Oberflächen- und Grundwasser belasten. Die Wirkstoffe gelangen über die Trinkwassergewinnung zurück zum Verbraucher. Somit sind gesundheitliche Belastungen nicht mehr auszuschließen.[1] Auch der Schutz des Trinkwassers hat für Wiesbaden eine herausragende Bedeutung.

Seit einigen Jahren ist eine lebhaft geführte Debatte über das Verbot von Glyphosat in Gang: Bereits 2013 hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, glyphosathaltige Herbizide im Haus- und Kleingartenbereich zu verbieten. Auf Landesebene ist  der Einsatz von Glyphosat seit 2016 per Erlass des Hessischen Umweltministeriums auf öffentlichen Flächen (z.B. Wege und Plätze) außerhalb land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen stark eingeschränkt. In Deutschland haben bekannte Garten-Landschaftsbaumärkte Glyphosatprodukte aus ihrem Sortiment genommen.

Aber immer noch sind aktuell 37 Pflanzenschutzmittel von 12 Firmen mit Glyphosat zugelassen, die unter 105 Handelsnamen häufig sogar online vermarktet werden.[2] Befürchtet wird, dass glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel z.B. im privaten, kleingärtnerischen Bereich noch zu häufig und dann oft unsachgemäß angewandt werden.

Die Zulassung des Total-Herbizids Glyphosat durch den EU-Ministerrat um weitere fünf Jahre hat fatale Folgen für die Tier- und Artenvielfalt sowie den Gewässerschutz. Gesundheitliche Nachteile für den Menschen können nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Daran wird auch die nach EU-Recht vorgeschriebene Überprüfung der Zulassung und der Anwendungsbedingungen solcher Produkte auf Ebene der Mitgliedsstaaten ab 2019 nichts ändern.

Erfreulicherweise hat Frankreich bereits angekündigt, in spätestens drei Jahren Glyphosat zu verbieten. Von Seiten der geschäftsführenden Bundesregierung wird ein Verbot bisher jedoch nicht in Aussicht gestellt.

Wiesbaden hat es im Sinne des Vorsorgeprinzips nun selbst in der Hand, die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzengiften im öffentlichen, privaten und kommerziellen Bereich so weit wie möglich einzuschränken.

 

Der Ausschuss möge beschließen:

1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

a. ob ihm bekannt ist, dass auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden Glyphosat zum Einsatz gekommen ist,

b. wenn ja, wie es um die Artenvielfalt in den betroffenen Gebieten steht.

2. Der Magistrat wird gebeten,

a. dafür Sorge zu tragen, dass grundsätzlich auf öffentlichen Flächen glyphosathaltige Herbizide nicht mehr eingesetzt werden und dies auch auf den Grundstücken städtischer Gesellschaften unterbunden wird.

b. beim Abschluss neuer Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen eine Klausel einzufügen, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Klausel soll auch zum Tragen kommen, wenn eine automatische Verlängerung des Pachtvertrages vorgesehen ist.

c. sich über die kommunalen Spitzenverbände wie dem Hessischen und Deutschen Städtetag für ein vollständiges Verbot von Glyphosat weiterhin einzusetzen,

d. dafür Sorge zu tragen, dass städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, nachdrücklich auf den Verzicht auf glyphosathaltiger Mittel einwirken und Informationen zur Pflege von Haus- und Kleingärten ohne den Einsatz von Glyphosat bereit stellen.

 

[1] https://umwelt.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/hessen-reagiert-auf-risiken-von-glyphosat

[2] https://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen/04_Pflanzenschutzmittel/2017/2017_12_01_Glyphosat.html