6. März 2018

Luftqualität schnellstmöglich verbessern – Fahrverbote vermeiden

Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Tagesordnungspunkt  2 / TO I des  Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 06. März 2018

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. Februar 2018 Dieselfahrverbote als letzte Möglichkeit zugelassen, falls andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Stickoxidbelastung in den Städten unter die Grenzwerte zu verringern. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat für den  28. März 2018 einen Verhandlungstermin für die Klage von Deutscher Umwelthilfe (DUH) und Verkehrsclub Deutschland (VCD), die die Landeshauptstadt Wiesbaden betrifft, vorgesehen. Um ein Dieselfahrverbot für Wiesbaden zu verhindern, sollen schon vorab der Stickoxidminderung durch CityBahn, E-Busse und Brennstoffzellenbusse geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Luftqualität zeitnah und wirksam zu verbessern.

Der Ausschuss möge beschließen:

Ziel der nachfolgend genannten Maßnahmen ist es, die zu hohen Stickoxidwerte zu reduzieren, um den Gesundheitsschutz voranzubringen und Fahrverbote zu vermeiden.

 

Der Magistrat wird gebeten,

 

1. insbesondere

a. verkehrslenkende Maßnahmen zur Verflüssigung des Kfz-Verkehrs auf dem zweiten Ring zu ergreifen.

b. im Anschluss an die o.g. Maßnahmen auf dem ersten Ring eine durchgängige Busspur einzurichten. In einem sechsmonatigen Modellversuch ist zu prüfen, ob durch entsprechende zeitliche Steuerung eine Kombination mit dem nächtlichen Parken auf dem Kaiser-Friedrich-Ring möglich und praktikabel ist. Der Mittelstreifen soll hergerichtet und für den Radverkehr ausgebaut werden.

c. eine Vereinbarung mit Paketdienstleistern zur Errichtung von Mikro-Depots am Rand der hochbelasteten Innenstadt im Laufe des Jahres 2018 zu treffen, um von diesen Mikro-Depots aus Waren für die letzte Meile von den üblichen Liefertransporten auf E-Cargobikes oder andere kleine E-Fahrzeuge zu verladen.

d. die Vorbereitungen zu treffen, um noch 2018 die ersten 10 Mobilitätsstationen zur Verknüpfung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Bikesharing, Carsharing) zu errichten und diese Angebote in digitale Auskunftssysteme – insb. RMV-App – zu integrieren.

e. eine Sitzungsvorlage für den Ausbau des Park & Ride-Platzes Kahle Mühle in der ersten Märzhälfte in den Geschäftsgang zu geben.

f.gemeinsam mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und ggf. Nachbarkommunen die Errichtung von fünf neuen Park & Ride-Plätzen im Stadtrandbereich voranzutreiben.

g.mit ESWE Verkehr und dem RMV eine Regelung für dicht getaktete, vergünstigte Shuttlebusse von Park & Ride-Plätzen ins Stadtzentrum auszuhandeln.

h. mit dem RMV Taktverdichtungen und zusätzliche Direktverbindungen Rheingau – Biebrich – Kastel – Frankfurt ohne Umweg über den Hauptbahnhof auf der Rheingaulinie (RB 10) und der Ländchesbahn auszuhandeln mit dem Ziel Wirksamkeit zum Fahrplanwechsel 2018.

 

2. darüber hinaus mit Blick auf die schwierige innerstädtische Parkplatzsituation

a. mit dem Betreiber des Parkhauses Liliencarrée über ein vergünstigtes Nachtpark-Kontingent für Anwohner zu verhandeln und dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr über das Ergebnis vor der Sommerpause 2018 zu berichten.

b. Gespräche mit Firmen, Einzelhandel und Arztpraxen mit eigenen Parkplätzen aufzunehmen mit dem Ziel der nächtlichen Öffnung für Anwohner.

c. die Planungen für eine Quartiersgarage/ein Quartiersparkdeck auf dem Gutenbergplatz wieder aufzunehmen.

 

3. sich mit Nachdruck für eine schnelle Realisierung des LKW-Durchfahrtverbots einzusetzen.

 

4. über den Deutschen Städtetag, den Hessischen Städtetag und die hessische Landesregierung den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, damit die sogenannte „Dieselmilliarde“ schnell und unbürokratisch den betroffenen Kommunen zur Verfügung gestellt wird.

 

5. in Abstimmung mit dem Land Hessen beim Verwaltungsgericht Wiesbaden zu beantragen, den (Vorrats-)Termin am 28.03.2018 verstreichen zu lassen und einen neuen Termin erst dann anzuberaumen, wenn die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt und auch seitens der Stadt sorgfältig geprüft werden konnte.

 

6. Vor- und Nachteile der obigen Maßnahmen darzustellen und deren Wirkungen für die zu erreichenden Grenzwerte abzuschätzen.

 

7. zu prüfen, ob es verkehrslenkende Systeme gibt bzw. inwiefern solche Systeme in Wiesbaden zur Anwendung kommen können, um je nach aktuellem lokalem Verkehrs- oder Schadstoffaufkommen flexible automatisierte Verkehrsumleitungen zu ermöglichen.