3. November 2016

Notfall-Gefahren-Reaktionssystem

Presseberichten zufolge (FAZ v. 11.10.16 und 14.10.16) gehen die Notfall-Gefahren-Reaktionssysteme der Elly-Heuss-, der Dilthey-, der Oranien-, der Leibniz- und der Comeniusschule ab sofort, bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember, in Betrieb.

Eine Dienstvereinbarung, unterschrieben vom Städtischen Schulamt, dem Staatlichen Schulamt, dem Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt, dem örtlichen Personalrat und der jeweiligen Schulleitung, soll hierzu geschlossen werden.

Der Ausschuss wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

  1. Warum wurden die Anlagen eingebaut, bevor auch die juristischen Fragen der Nutzung geklärt sind?
  2. Warum dauerte es fast zwei Jahre vom Entwurf des Gesamtpersonalrats bis zum (wahrscheinlichen) Abschluss einer immer noch vorläufigen Dienstvereinbarung?
  3. Stehen noch juristische Fragen zur Prüfung aus um eine vorläufige oder dann auch endgültige Dienstvereinbarung zu erreichen?
    • Wenn ja welche?
    • Wenn nein, warum wird die Dienstvereinbarung nur bis Jahresende befristet geschlossen?
  4. Was ist der Regelungsgehalt der Dienstvereinbarung?
  5. Wann ist mit einer endgültigen Dienstvereinbarung zu rechnen, die einen Betrieb der bestehenden sowie weiterer Anlagen ermöglicht?