23. September 2014

Perspektive des Frauenreferats

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Frauenangelegenheiten am 23. September 2014

Das Frauenreferat erfüllt wichtige Aufgaben, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voran zu bringen. Die Arbeit ist vielfältig, sie umfasst die Vernetzung und den Kontakt zu allen frauenpolitisch aktiven Projekten, Initiativen und Vereinen, Öffentlichkeitsarbeit mit Kampagnen, Veranstaltungen, Erstellung von Informationsbroschüren sowie die direkte Beratung von Frauen. Dabei werden so unterschiedliche Bereiche wie Hilfen für  Alleinerziehende, Gender Pay Gap, Gewalt gegen Frauen, Altersarmut etc. bearbeitet. Einer der Bereiche, die im Frauenreferat angesiedelt waren, „Bündnis für Familie“, ist jüngst überraschend zusammen mit der Finanzausstattung zum Sozialdezernat verschoben worden.

Veränderte gesellschaftliche Anforderungen können möglicherweise auch zu veränderter Schwerpunktsetzung im Frauenreferat führen. Allerdings sind fast alle Forderungen der ersten Frauenbewegung vor mehr als hundert Jahren noch immer höchst aktuell und die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern ist keinesfalls in allen Bereichen umgesetzt.

Daher ist es unabdingbar, auch zukünftig für die überaus notwendige und weiterhin erfolgreiche Arbeit des Frauenreferats die gebührende Planungssicherheit und Unterstützung auf lange Sicht zu gewährleisten und durch verbindliche konzeptionelle Absprachen zu regeln, bzw. bestehende Vereinbarungen zügig umzusetzen.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

–     welche Vorstellungen von Zielvorgaben und Konzepten er für die nächsten 10 Jahre für das Frauenreferat  entwickelt hat und für die Umsetzung zur Diskussion stellt;

–     wie die zukünftige strukturelle Anbindung an die Dezernate geregelt ist;

–     wie und wann die bereits zugesagte Ausstattung umgesetzt wird und wie die finanzielle, personelle und räumliche Ausstattung zukünftig weiter zu entwickeln ist;

–     ob er der Wichtigkeit der Position der kommunalen Frauenbeauftragten entsprechend weiterhin die Ansiedlung auf Amtsleiterinnenebene mit der entsprechenden finanziellen und materiellen Ausstattung zu unterstützen bereit ist.