21. März 2017

Raddirektverbindung Mainz – Wiesbaden

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 21. März 2017

Das Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2015 schlägt vor, einer schnellen Raddirektverbindung zwischen den beiden Landeshauptstädten aufgrund der großen funktionalen Verflechtungen sowie der geringen Distanz eine hohe Priorität einzuräumen.

Die bereits erfolgten Planungsüberlegungen haben wertvolle Erkenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen der Trassierungen im Salzbachtal erbracht. Sie haben gleichzeitig eine Reihe von Problempunkten aufgezeigt.

Die City-Bahn Trassierung sowie die Neuplanung der Salzbachbrücke (A 66) haben Auswirkungen auf die „Expressroute“ im Bereich der Autobahnbrücke. Außerdem weist die „Expressroute“ Probleme an den Engstellen und am Amöneburger Kreisel auf.

Der Ausschuss möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten,

1.1 eine vertiefte Machbarkeitsstudie mit Schwerpunkt auf der verkehrlichen Führung inkl. klarer Routenempfehlung für eine komfortable, weitgehend separat geführte, länderübergreifende Raddirektverbindung zwischen Wiesbaden und Mainz zu beauftragen.

Dabei ist zu berücksichtigen:

  • Die Überprüfung und ggfs. Aktualisierung der bereits im Grundsatz beschlossenen „Expressroute“ gem. Beschluss Nr. 0062 der StVV vom 03.03.2016
  • Die Weiterführung bis zum Rheinübergang
  • Sicherstellen der Förderfähigkeit im Rahmen von Landes- und Bundesprogrammen durch Herstellen der entsprechenden Planungstiefe.

1.2. die notwendigen Abstimmungsprozesse zur Realisierung des Abschnitts vom Hauptbahnhof bis zum Theodor-Heuß-Ring (z.B. Grundstücksverfügbarkeiten) konsequent weiterzuführen, um weitere Verzögerungen der Realisierung der derzeit priorisierten Radwegeverbindung zu vermeiden.

  1. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

dass der Magistrat für das laufende Jahr 2017 außerplanmäßig Mittel in Höhe von bis zu 40.000 Euro bereitstellt und für die vertiefte Machbarkeitsstudie verwendet. Die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs für 2017.