26. April 2012

Rhein-Main-Hallen: Kostenklarheit vor Planungswirrwarr

Ersetzungsantrag der Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. April 2012

Die Rhein-Main-Hallen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Wiesbaden, aber nicht unbedingt ein gewinnbringender: Die defizitäre Bewirtschaftung der Rhein-Main-Hallen GmbH bringt der Stadt Wiesbaden Millionenverluste ein. In den letzten 10 Jahren schlossen die Rhein-Main-Hallen neunmal das Geschäftsjahr mit einem substantiellen Verlust ab. Lediglich einmal reichten die Einnahmen knapp für eine selbstständige Kostendeckung. Insgesamt musste die Stadt Wiesbaden in diesem Zeitraum fast 6 Millionen Euro Verluste übernehmen.
Angesichts eines seit Jahren anhaltenden dramatischen Rückgangs der Veranstaltungszahlen und der Abhängigkeit von wenigen, hochmobilen Ankermietern ist eine aussichtsreiche Positionierung der Rhein-Main-Hallen im hochkompetitiven, europaweiten Wettbewerb der Kongressstandorte schwer zu erreichen. Deshalb ist für eine positive zukünftige Entwicklung der Rhein-Main-Hallen eine Verbesserung der Wettbewerbsstellung sowohl auf Seiten der Standortsituation (insbesondere der Infrastruktur der Hallen) als auch in der Nutzungskonzeption unter strenger Berücksichtigung der Finanzierungskosten geboten.
Alle bisher vorgelegten Nutzungskonzepte für die zukünftige Bewirtschaftung der Rhein-Main-Hallen sind jedoch unzureichend und basieren auf nicht nachvollziehbaren und nicht belegten Annahmen zum zukünftigen Geschäftsverlauf, zur Finanzierung und wirtschaftlichen Entwicklung.
Auf Grundlage der bislang vorgelegten Entwicklungskonzepte lassen sich die notwendigen Informationen für eine verantwortungsvolle Entscheidung über ein Investitionsprojekt dieser Größe nicht seriös ermitteln.
Es liegen nicht einmal belastbare Kosten-Nutzen-Betrachtungen vor, ob es in der Gesamtbetrachtung sinnvoller ist, die Rhein-Main-Hallen komplett abzureißen und neu zu errichten oder sie im laufenden Betrieb zu erneuern. Es liegen weiterhin keine belastbaren Zahlen zum Finanzierungskonzept vor.
Eine abschließende Entscheidung, wie sie die Vorlage der Koalition vorsieht, ist auf dieser Basis nicht möglich.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
1. eine belastbare  Kosten-Nutzen-Berechnung (unter Berücksichtigung der Vollkosten- und der Folgekostenrechnung der Investition sowie Betriebskosten) und eine Zeitplanung
a.  für die Erneuerung der Rhein Main Hallen bei laufendem Betrieb
b. für Komplettabriss und Neubau derselben
vorzulegen.
2. Im Falle einer Entscheidung für einen Neubau darf die überbaute Fläche grundsätzlich den jetzigen Bestand und den Ladehof nicht überschreiten. Bei zwingenden Gründen darf die überbaute Fläche bis maximal zum Fußweg zwischen Friedrich-Ebert-Allee und Kronprinzenstraße, d.h. nur bis zum Rand der Herbert-Anlage, reichen.