13. September 2016

Sexistische Werbung

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Frauen, Wirtschaft und Beschäftigung am 13. September 2016

Am 3. September 2013 fasste der Ausschuss einen Beschluss zum Thema sexistische Werbung, der u.a. beinhaltete, dass auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden ein Hinweis platziert wird, der auf eine Melde-/Beschwerdestelle für sexistische Werbung aufmerksam macht. Diesen Hinweis sucht man vergeblich.

Der Beschluss sagte auch aus, dass das Thema weiterhin beobachtet und dann gegebenenfalls wieder auf die Agenda kommen soll.

Ein Problem wurde vom Ausschuss darin gesehen, dass es keine eindeutigen Kriterien für sexistische Werbung gibt. Die Auffassungen, welche Werbung sexistisch ist, gehen auseinander. Mittlerweile existieren Vorlagen für Kriterien zur Beurteilung,  was sexistische Werbung ausmacht.

So hat der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Verbot sexistischer Werbung beschlossen und bedient sich bei der Beurteilung der leicht veränderten Kriterien des Österreichischen Werberats.[1] Die Kriterien werden von Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung  gemeinsam regelmäßig evaluiert und angepasst.

Bei Pink Stinks läuft eine Kampagne gegen sexistische Werbung. Sie soll, durch eine Erweiterung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um die Norm § 7a UWG Diskriminierende Werbung, verboten werden. Ziel der Norm ist es, der Verfestigung von Geschlechtsrollenstereotypen durch Werbung entgegenzuwirken. Geschlechtsrollenstereotype wirken freiheitseinschränkend. Sie reduzieren die Geschlechter „Mann“ und „Frau“ auf feste, teilweise enge Eigenschafts-, Verhaltens- und Interessenmuster und schränken damit die Entfaltungsfreiheit von Menschen jeden Geschlechts ein.[2]

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

dem Ausschuss zu berichten:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung einen Hinweis, der auf eine Melde-/Beschwerdestelle für sexistische Werbung aufmerksam macht, auf der Homepage der Stadt Wiesbaden zu platzieren?
  2. Sieht der Magistrat vor dem Hintergrund der nunmehr erarbeiteten Kriterien (neben den Absprachen mit der Wall AG) weitere Möglichkeiten sexistische Werbung anzuprangern und einzuschränken?

 

[1] https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=5911#allrisBV

[2] https://pinkstinks.de/die-loesung/