5. Dezember 2017

Straßenreinigungssatzung ab 1. Januar 2018

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und LINKE&PIRATEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 5. Dezember 2017

Der Ausschuss wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Sitzungsvorlage „Änderung der Straßenreinigungssatzung“ vom 24.3.2017 Nr. 17-V-70-0001 mit der auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit Nr. 0117 vom 1.11.2017 geänderten Anlage 4 inklusive den Anhängen 1-14, Änderungen zum GiBKonzept „Satzung 2015+“ sowie die zu der geänderten Anlage 4 beauftragten Gutachten der Schüllermann & Partner AG sowie von Rechtsanwalt Gerhard Strauch werden zur Kenntnis genommen.
  1. Das der Sitzungsvorlage Nr. 17-V-70-0001 als Anlage 4 beigefügte Konzept der Bürgerinitiative GiB „Satzung 2015+“ in der auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit Nr. 0117 vom 1.11.2017 vorgelegten Änderungsfassung in der sogenannten Grundvariante, d. h. ohne ein pauschal ermitteltes öffentliches Interesse an der Straßenreinigung und ohne die Befreiung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke von der Straßenreinigungsgebührenpflicht wird zum 1.1.2018 umgesetzt.
  1. Es wird festgestellt, dass den in der Sitzungsvorlage 17-V-70-0001 und in Gutachten der Schüllermann und Partner AG enthaltenen Einwendungen gegen das GiB-Konzept „Satzung 2015+“ nicht gefolgt wird.
  1. Die zur Sitzungsvorlage Nr. 17-V-70-0001 vom 24.3.2017 im Wege der Anhörung abgegebenen Ortsbeiratsvoten (Anhang 8 zu Anlage 4 der Sitzungsvorlage) werden zur Kenntnis genommen.
  1. Es wird festgestellt, dass die Änderungen in Anlage 4 der Sitzungsvorlage Nr. 17-V-70-0001 textlicher Art, bei den Gebührensätzen und bei einigen wenigen Straßeneinstufungen nicht so bedeutsam sind, so dass keine nochmalige Anhörung von Ortsbeiräten gem. § 82 Abs. 3 HGO erforderlich ist.
  1. Die dem GiB-Konzept „Satzung 2015+“ in der geänderten Anlage 4, Anhang 2, beigefügte Gebührenbedarfskalkulation für den Kalkulationszeitraum 2018/2019 auf Grundlage des mit 22,0 % konkret ermittelten öffentlichen Interesses an der Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
  1. Der dem GiB-Konzept „Satzung 2015+“ in der geänderten Anlage 4, Anhang 3, beigefügte Entwurf einer „Satzung zur Änderung der Ortssatzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Straßenreinigungssatzung)“ in der auf Grund des Beschlusses Nr. 0117 des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit vom 1.11.2017 geänderten Fassung wird in der sog. Grundvariante als Satzung beschlossen.
  1. Beschlusspunkt 3 des Stadtverordnetenbeschlusses vom 17.12.2015, Nr. 0531, zu Sitzungsvorlage 15-V-70-0011, der wie folgt lautet: „Die von den ELW vorgeschlagene Einführung einer neuen Straßenreinigungssystematik soll in zwei Stufen mit Wirkung zum 1.1.2016 (1. Stufe) und zum 1.1.2017 (2. Stufe) umgesetzt werden.“ wird aufgehoben.