24. Februar 2016

Straßenreinigungssatzung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung am 24. Februar 2016

Mit Beschluss der StVV vom 17. Dezember 2015 (0531) wurde dem Magistrat aufgelegt, eine nachlaufende Beteiligung der Ortsbeiräte zu gewährleisten.
Die Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

A.
1. Wann werden die Vorschläge der Ortsbeiräte bearbeitet?

2. Wie verwertet die Stadt diese Eingaben und bis wann werden Ergebnisse prä-sentiert?

3. Welche Folgen knüpfen daran an ( z.B. Änderungen der Satzung, Rücknahme der Gebührenbescheide etc)?

4. Wann wird die 2. Stufe der neuen Reinigungssatzung mit der entsprechend geänderten Zuordnung in die städtischen Gremien (Ortsbeiräte, Stadtparlament) eingespeist?
a. Welcher Beratungszeitraum soll den Gremien hierfür eingeräumt werden?
b. Wann soll die abschließende Beschlussfassung zur 2. Stufe der neuen Straßenreinigungssystematik in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen

B.

1. Während mit Sitzungsvorlage 15-V-70-0003 der ELW noch ein Jahresüber-schuss in 2014 von 628.000 € und bezüglich der Straßenreinigung ein Defizit von 752.000 € attestiert wurde, wurde mit SV 15-V-70-0011 auf Grund des Gutachtens der Schüllermann&Partner AG auf Grund veränderter Abrechnungsmodi, ein Defizit iHv. 1,3 Mio € allein im Bereich der Straßenreinigung begutachtet. Worauf beruhte die Einschätzung der ELW bezüglich ihres ursprünglichen Defizits genau? Welche Einschätzung hat die Kämmerei zu diesem Vorgang?

2. Wie hoch schätzt der Magistrat den Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen in der ELW/städtischen Gesellschaften in Folge der Umsetzung der Vorlage?

3. Was kostet die geplante GPS-Ausstattung für das Straßenreinigungspersonal?

4. Trifft es zu, dass zur Umsetzung der neuen Straßenreinigungssatzung europa-weite Ausschreibungen erfolgen müssen/sollen?

C.

1. Wie viele Widersprüche sind zu den zum Jahresanfang zustellten Gebührenbe-scheiden bereits (Stand 23.2.2016) eingegangen?

2. Werden aufgrund eingegangener Widersprüche gegen die zugestellten Gebüh-renbescheide auch Reinigungsklassen aus der bereits eingeführten 1. Stufe der neuen Systematik nachträglich geändert?

3. Ist aufgrund von Widersprüchen mit einer Korrektur von Gebührenbescheiden zur 1. Stufe zu rechnen und falls ja, wann werden die korrigierten Bescheide zugestellt?

4. Ist aufgrund von Änderungen der Eingruppierung von Straßen für die 1. Stufe der Systematik damit zu rechnen, das bereits zugestellte Gebührenbescheide nachträglich geändert werden müssen und falls ja, wann werden diese korrigierten Gebührenbescheide zugestellt?