18. September 2012

Verbot von Heizpilzen in der Außengastronomie

Gas- oder elektrobetriebene Terrassen-Heizstrahler, auch Heizpilze genannt, finden im Winter zunehmend in der Außengastronomie Verwendung. Doch sie sind klimaschädlich: Nach Untersuchungen und Berechnungen von Umweltexperten stößt ein gasbetriebener Heizpilz pro Stunde 2,5 bis 3,5 kg CO2 aus, dies entspricht der Menge, eines Kleinwagens bei einer 25 Kilometer langen Fahrt. Mit der Energiemenge für den Betrieb eines Heizpilzes in einer Saison (acht Stunden täglich über 210 Tage hinweg) können vier gut gedämmte Wohnungen (70 m²) einen Winter lang beheizt werden. Auch elektrische Heizstrahler sind keine Lösung. Laut Umweltbundesamt (UBA) haben gasbetriebene und elektrische Heizstrahler bei der Energieerzeugung gleich große Energieverluste und produzieren etwa gleich viel CO2.
Einige deutsche Städte haben bereits reagiert und Verbote von Heizpilzen verordnet. In Stuttgart, München, Nürnberg, Tübingen, Ludwigsburg, Berlin, Köln, Hamburg-Altona und Hamburg-Eimsbüttel dürfen in der Außengastronomie keine Heizstrahler mehr betrieben werden.

Mehre deutsche Gerichte haben diese Praxis schon bestätigt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies mit Urteil vom 3. Juli 2010 die Klage eines Gastronomen ab. Nach Auffassung der Richter stehen dem Aufstellen von Heizpilzen überwiegende öffentliche Interessen entgegen. Dem Klimaschutz komme im Rahmen der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen Verfassungsrang zu. Das Ziel, die Treibhausgase zu reduzieren, ergebe sich aus dem 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokoll. Deutschland habe diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bezog sich im Juli 2012 nicht explizit auf den Klimaschutz, der Tenor der Begründung lautete: Für Außengastronomie auf öffentlichen Flächen gelte eine Sondernutzung, und Eigentümer der Flächen sei der Bezirk Hamburg-Altona, dieser könne somit auch die weiteren Regeln bestimmen.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,

geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein Verbot von gas- und elektrobetriebenen Heizstrahlern in der Außengastronomie umzusetzen