5. November 2012

Wahlfreiheit G8/G9

Neufassung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. November 2012

Wahlfreiheit G8/G9

In Hessen wurde die auf acht Jahre verkürzte gymnasiale Schulzeit (G8) im Schuljahr 2004/05 begonnen und 2005/06 als generelle Regelung eingeführt. Seitdem müssen auch Gymnasiasten in Wiesbaden ihre Schullaufbahn in acht statt in neun Jahren absolvieren. Die CDU/FDP-Landesregierung hat sich bei der Einführung von G8 weder Gedanken über die Konsequenzen für die Schüler und Schülerinnen gemacht noch auf die Warnungen von kompetenten Stellen – ob GEW, Schulleiter, Schulpsychologen oder Elternbeiräte – gehört. Fakt ist, dass die gymnasiale Schulzeitverkürzung zu erheblicher Mehrbelastung von Schülern, Eltern und Lehrern führt. Neben der massiven Verdichtung des Lehrplans wurde in erheblichem Umfang Nachmittagsunterricht ohne eine vernünftige Ganztagsschulausstattung mit Räumen und Mittagessen notwendig. Schüler kommen nicht selten später als Ihre Eltern von der Schule nach Hause und sind dann bis in den Abend hinein mit Hausaufgaben beschäftigt. Klassische und wünschenswerte Freizeitaktivitäten in Vereinen und an der frischen Luft werden massiv beeinträchtigt.

Um aber auch den Schülerinnen, Schülern und Eltern gerecht zu werden, die in der Schulzeitverkürzung ein gewonnenes Jahr sehen, unterstützen wir die Wahlfreiheit für Kinder und Eltern. Dabei soll eine Doppelzügigkeit in einer Schule vermieden werden, da die Mehrbelastungen einer Schule nicht zuzumuten sind.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen,

der Magistrat wird aufgefordert,

1)

unter der Wiesbadener Elternschaft eine repräsentative Umfrage durchzuführen, die zum Ziel hat, aufzuklären welche gymnasiale Schulzeit (G8 und G9) präferiert wird. Die Ergebnisse sind schulbezogen auszuwerten.

2)

die Umfrage durch Dez. I/Amt 12 im Vernehmen mit Dez. V/Amt 40 durchzuführen. Die Kosten der Umfrage sind aus Deckungsmitteln der beteiligten Dezernate zu tragen.

3)

anhand der Ergebnisse eine Ausbauliste von möglichen G9 Standorten vorzulegen.

4)

im Vorgriff auf Kosten und Entwicklung des Ausbaus – der unter 3) festzustellenden G9 Standorte –dem Haushalt außerplanmäßig 1,5 Mio. € zuzusetzen.

5)

die Kosten des G9-Ausbaus bei der Landesregierung nachzufordern. Falls dies nicht möglich ist, sollen die Kosten aus einer Sonderausschüttung der WVV gedeckt werden.