7. Februar 2013

Wirkliche Wahlfreiheit an Wiesbadener Gymnasien

I)       Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:

1)    Der Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Ermittlung der Nachfrage nach G9 Gymnasialplätzen wurde am 5. November 2012 in geänderter Fassung beschlossen. Hiermit wurde der Magistrat unter anderem beauftragt:

„Der Magistrat wird nach Rückfrage beim Hessischen Kultusministerium gebeten zu berichten, mit welchen Bedarf für G8 und G9 zu rechnen ist“

2)    In der Sitzung des Ausschusses Schule und Kultur vom 24. Januar 2013 erklärte die Schuldezernentin: „Das Kultusministerium kann dazu gar keine Auskunft erteilen“. 

II)     Die Stadtverordnetenversammlung drückt ihre Verwunderung darüber aus, dass die Aussage des Magistrates nicht bereits in der Debatte in der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2012 erfolgt ist.

III)    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1)    da entgegen der Annahme der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung das Kultusministerium nicht über entsprechende Informationen verfügt, wird der Magistrat beauftragt, eine Befragung der Eltern zu ihrer Präferenz G8 oder G9 im Zusammenhang mit der Anmeldung für die weiterführenden Schulen fristgerecht durchzuführen;

2)    der Magistrat wird gebeten, nach erfolgtem Rücklauf diese Ergebnisse sofort an die Schulkonferenzen der 7 Wiesbadener Gymnasien weiterzuleiten, den zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben sowie zu veröffentlichen;

3)  der Magistrat wird gebeten, unverzüglich einen Runden Tisch „G8/G9“ mit VertreterInnen der Elternschaft, Lehrerschaft, Schulleitung, Stadtverwaltung und den jeweiligen schulpolitischen SprecherInnen der Fraktionen einzurichten.