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20. Mai 2007

Rede der Stadtverordneten Dr. Tilli-Charlotte Reinhardt von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu TOP 59 – Fluglärmschutzgesetz – in der Stadtverordnetenver-sammlung am 06.07.2006

Es gilt das gesprochene Wort
 
Anrede,
trotz des jahrzehntelangen Widerstandes vieler Bürgerinnen und Bürger gegen die stetige Vergrößerung des Rhein-Main-Airports soll der Bau der Nord-West Landebahn erzwungen werden. Das bedeutet einen Anstieg der Flugbewegungen von 490.000 im Jahr 2005 auf 660.000 im Jahr 2015– nach offiziellen Angaben. Die Bürgerinitiativen befürchten, dass bis zu 1.000.000 Flugbewegungen möglich sein könnten.
Bereits jetzt beeinträchtigen startende und landende Flugzeuge die Lebensqualität in Teilen der Rhein-Main-Region durch extreme Lärmpegel zu allen Tages- und Nachtzeiten. Ein Nachtflugverbot, wie schon seit über 25 Jahren von den Bürgerinitiativen gefordert, gibt es bis heute nicht. Dabei werden die Menschen in der Region von durchschnittlich 150 Flugbewegungen pro Nacht (Spitzenwert liegt bei ca. 250) aus dem Schlaf gerissen. Lärmwirkungsforscher haben festgestellt, dass auch unterhalb der Aufwachschwelle der Körper Stressreaktionen zeigt und die Gesundheit durch Fluglärm beeinträchtigt wird.
„Das Ausmaß der Belästigung durch Fluglärm verdeutlichen folgende Zahlen aus einer Zusammenfassung von elf europäischen und amerikanischen Untersuchungen: Bei äquivalentem Dauerschallpegel von 70 dB(A) sind 40 bis 60 Prozent, bei Belastungen von 60 dB(A) etwa 20 bis 40 Prozent aller Anwohner gestört und verärgert.
 
Das heißt, dass auch außerhalb der Grenzwerte, wie sie etwa das Fluglärmschutzgesetz definiert, ganz erhebliche Teile der Bevölkerung durch Lärm beeinträchtigt sind. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, dass psychische Belästigungsreaktionen ihrerseits körperliche Folgewirkungen haben können. Eine Reihe vegetativer Lärmfolgen scheint nicht direkt durch die Schallbelastung, wohl aber durch die Gestörtheit und Verärgerung über Lärm verursacht, insbesondere Wirkungen auf Blutdruck und Magen-Darm-Bereich. Stark belästigte Personen sind damit einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt; langfristige Belästigungen sind Ursachen für Krankheiten.“ Das schreibt Prof. Dr. med. R. Denk aus Rüsselsheim.
 
Als Ergebnis des Mediationsverfahrens zum Frankfurter Flughafen ist festgehalten:
Schwellenwert: Zur Vermeidung von erheblichen Belästigungen dürfen 62 dB (A) im Dauerschallpegel nicht überschritten werden.
Vorsorgewert: Aus Vorsorgegründen ist eine Obergrenze von 60dB(A) ein anzustrebendes Ziel. Besonders für die Sicherung der Nachtruhe reicht die Betrachtung des Dauerschallpegels allerdings nicht aus. Hier kommt es in besonderem Maße auf die Einzelschallereignisse an, weshalb nach Ansicht der Mediationsgruppe maximal Einzelschallpegel von 52 bis 53 dB(A) am Ohr des Schläfers nicht häufiger als sechs bis elf mal pro Nacht überschritten werden dürfen.
Das Umweltbundesamt schreibt zum Thema Fluglärmauswirkungen:
  • Bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags und 45dB(A) nachts wird die Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht.
  • Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten.
  • Bei Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten.
Für uns heißt das: Wir brauchen wir ein Fluglärmschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient und das Vorsorgeprinzip angemessen berücksichtigt!
Zwar ist die Novelle eine Verbesserung gegenüber dem völlig veralteten Fluglärmgesetz von 1971, doch ist es insgesamt gegenüber dem Referentenentwurf des Umweltbundesamtes in vielen Punkten verwässert. Hier nur zwei Beispiele:
  • Die in der Novelle vorgesehenen Grenzwerte liegen um mindestens 5 dB über den im Referentenentwurf des Umweltbundesamtes angegebenen: Für neue und wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze in der Schutzzone 1 bei 60 dB und für bestehende Flugplätze bei 65 dB in der Schutzzone 1.
  • Die schärferen Grenzwerte für die Nachschutzzonen bei Neu- und Ausbau gelten erst ab dem 1.1.2011. Der Grenzwert von 53 dB auf 50 dB herabgesetzt.
 
Deshalb ist es gut und richtig, dass sich die Landeshauptstadt Wiesbaden der Resolution für ein effektives Fluglärmschutzgesetz anschließt. Es kann nicht sein, dass wissenschaftliche Erkenntnisse einfach unter den Tisch gekehrt werden, weil sie den Interessen der Ausbaubefürworter nicht in den Kram passen. Die Interessen der fluglärmgeplagten Bewohnerinnen und Bewohner der Rhein-Main-Region müssen hier Vorrang haben. Und wir, als Kommune des Rhein-Main-Gebiets mit dem größten deutschen Flughafen vor der Haustür, müssen mehr Gehör finden: Es geht schließlich um unsere Lebensqualität und die Erhaltung unserer Gesundheit und der Gesundheit unserer Kinder!
 
Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu, setzten Sie sich mit uns für eine wirksame Novelle des Fluglärmschutzgesetzes und gegen eine „Lex Fraport“ ein.

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