Biomassekraftwerk nur mit Auflagen!
„Mit unserem Änderungsantrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung haben wir unseren Standpunkt zum Bau des geplanten Biomassekraftwerks klar dargestellt: Holzverbrennung als klimaneutrale Energiegewinnung befürworten wir, aber wir akzeptieren nicht, dass ein neues Kraftwerk die Luftbelastung im Rhein-Main-Gebiet mehr als nötig erhöht“, fasst Gabriela Schuchalter-Eicke die Auffassung der Grünen Fraktion zusammen.
„Wir fordern für die Filtertechnik, wie auch für die gesamte Anlage, dass sie nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern bestmöglich den Schadstoffausstoß minimiert. Die Minimierung der Schadstoffe hat eindeutig Priorität vor der Minimierung der Investitionskosten. Der Schutz der Gesundheit aller Menschen in der Region geht vor.
Daher sind wir auch gegen die Verbrennung von Bahnschwellen, teerölgetränkten Rebpfählen und Leitungsmasten sowie ‚biogener Stoffe’, wie Industrieschlämmen und Klärschlämmen. Allerdings möchten wir bei der Entsorgung der regional anfallenden A III- und A IV-Hölzer, die verbrannt werden müssen und nicht deponiert werden dürfen, auch nicht nach dem Sankt-Florian-Prinzip verfahren. Es ist ökologisch unsinnig und klimaschädlich, unseren Müll durch ganz Deutschland zu fahren.
Als weiterer Punkt ist uns der eindeutige Nachweis der Zusammensetzung und Herkunft des Brennstoffes wichtig. Wenn, wie behauptet, genug Brennmaterial in der Region anfällt - wir definieren Region hier mit einem Umkreis von 70 Kilometern - dann lassen sich diese und alle anderen Auflagen auch unproblematisch in einem Durchführungsvertrag festschreiben.
Eine kontinuierliche Messung und Veröffentlichung der Emissionen des Kraftwerkes ist unabdingbar, so dass jederzeit nachprüfbar ist, was, wann und wie viel emittiert wurde.
Schlussendlich möchten wir, dass alle Genehmigungsauflagen Bestandteil des Genehmigungsbescheides des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden, da sie nur so einklagbar sind und damit sichergestellt werden kann, dass sie auch umgesetzt werden. Alle Auflagen müssen in einem Durchführungsvertrag oder im Bebauungsplanverfahren schriftlich vereinbart werden. Wenn dies geschieht, kann das Altholzheizkraftwerk mit grüner Unterstützung gebaut werden, damit wir unser Ziel von 20 Prozent Erneuerbaren Energien bis 2020 erreichen!“, so Gabriela Schuchalter-Eicke.