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10. Juni 2011

Umweltzone Rhein-Main-Gebiet in Gefahr

Bankrotterklärung der Landesregierung beim Feinstaub

Zu den aktuellen Meldungen, dass die Umweltzone Wiesbaden und das LKW-Durchfahrtsverbot vom Tisch seien, erklärt Barbara Düe, stellv. Fraktionsvorsitzende der Rathausfraktion: „Der Schutz der Gesundheit von über 300.000 Menschen in Wiesbaden vor Feinstaub und Stickstoffdioxid wurde von der Landesregierung geopfert“. So liegt der gemessene Wert der Stickoxidbelastung am ersten Ring in Wiesbaden bei 90 bzw. 80 µg pro m³ Luft. Zulässig sind allerdings nur Höchstwerte von 40 µg pro m³ Luft und diese sind im europäischen Vergleich schon hoch!
Das ist eine Bankrotterklärung von Umweltministerin Puttrich und Verkehrsminister Posch vor der Verkehrs- und Wirtschaftslobby. Obwohl alle ernstzunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse die Wirksamkeit von großflächigen Umweltzonen belegen, ist Puttrich als zuständige Ministerin vor ihrem Kabinettskollegen Posch eingeknickt.
Feinstaub und Stickstoffdioxid sind keine harmlosen Beimengungen von Kfz-Abgasen, sie stellen schon bei vergleichsweise niedrigen Konzentrationen eine Gesundheitsgefahr dar. Laut WHO verkürzt sich die durchschnittliche Lebenszeit in Deutschland aufgrund der Belastung durch Feinstaub bereits jetzt um knapp ein Jahr. Laut EU-Kommission sterben in Europa über 288.000 Menschen, davon in Deutschland 65.000, vorzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung.
Die dreijährige Übergangsfrist für die Einhaltung der Partikel-Grenzwerte läuft am 11. Juni 2011 aus, dann drohen mehrere Mio. Euro Strafgelder und die Aufforderung der Europäischen Union, den unzureichenden Plan nachzubessern.
Wenn der vom Hessischen Umweltministerium beabsichtigte Antrag auf Verlängerung der Frist wie erwartet abgelehnt wird, könnte eine Klagewelle auf die Kommunen zurollen – zu Recht, meint Barbara Düe, denn eine regionale Umweltzone und ein LKW-Durchfahrtsverbot sind zentrale Maßnahmen gegen Stickstoffdioxid  und Feinstaub.
„Deshalb begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich die Absicht unserer Vorstandssprecherin Astrid Espenschied, gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte bei Feinstaub PM10 und NO2 in der Schiersteiner Straße in Wiesbaden vorzugehen.“ Vertreten wird sie durch die Berliner Anwaltskanzlei Geulen & Klinger, die bereits vor dem Europäischen Gerichtshof in einem Urteil vom 25. Juli 2008 das Bürgerrecht auf saubere Luft erstritten hat. Klinger: „Es ist erschreckend, dass in vielen deutschen Städten die Mindestanforderungen an saubere Luft nicht eingehalten werden. Wir werden dieses Bürgerrecht nun Fall für Fall und Stadt für Stadt einklagen. Wir beginnen in Wiesbaden, wo das schwarz-gelbe Umweltministerium seit Jahren versagt.“

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