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11. Oktober 2011

Gerichtsurteil zu Nachtflugverbot: Bestätigung für hohen Stellenwert des Lärmschutzes!

„Das Gerichtsurteil zu den Nachtflügen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit stellt das Gericht klar, dass die Gesundheit der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger wichtiger ist als die Interessen der Flughafenbetreiber“, begrüßt  Barbara Düe, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Rathausfraktion Wiesbaden das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs von heute.
Ergebnis des Urteils ist, dass bis zum endgültigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine planmäßigen Nachtflüge erfolgen dürfen. Das Gericht gibt mit dem aktuellen Urteil auch bereits einen Fingerzeig auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens, denn es sieht bereits jetzt die Erfolgsaussichten der klagenden Bürgerinnen und Bürger als höher an als die der Flughafenbetreiber.
Allerdings dürfe man jetzt nicht nachlassen, den Flughafenbetreibern Druck zu machen. Ronny Maritzen, Stadtverordneter: „Das Urteil bezieht sich leider nur auf die so genannte ‚Mediationsnacht’ von 23 bis 5 Uhr. Wir fordern aber nach wie vor das Flugverbot während der gesetzlichen Nachtruhe in der Zeit von 22 bis 6 Uhr!
Um die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Rhein-Main-Region sicherzustellen, müssen intelligente Verbundlösungen als Alternativen zum Flughafenausbau gefunden werden. Alle Verkehrssysteme, wie Schiene, Schiff und auch Flughäfen außerhalb der Ballungsräume müssen in die Betrachtung einbezogen werden.“

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