9. August 2013

Auskunftsverfahren gegen KMW: Gericht setzt der Stadt Mainz Entscheidungsfrist

In dem Auskunftsverfahren gegen die Stadt Mainz hat das von der Wiesbadener GRÜNEN Fraktionschefin Christiane Hinninger mit einer Untätigkeitsklage angerufene Mainzer Verwaltungsgericht nun eine Frist gesetzt. Die Frage, ob die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden (KMW) AG ihren im Frühjahr dieses Jahres eingereichten Fragekatalog beantworten müssen, ist demnach nun auf Verwaltungsebene abschließend zu entscheiden. Unter anderem wollte Hinninger Informationen zur künftigen Ausrichtung des Unternehmens erhalten und geklärt wissen, welche Kosten durch die mittlerweile aufgegebenen Kohlekraftwerkpläne entstanden sind.

 „Ich bin froh, dass das Gericht uns hier zur Seite springt und das Widerspruchsverfahren auf diese Weise beschleunigt und zeitlich begrenzt“, so Hinninger zu dem Beschluss des Verwaltungsgerichts. „Damit ist sichergestellt, dass wir eine abschließende Entscheidung noch in diesem Jahr erhalten.“

 Die Stadt Mainz hatte mit Schreiben vom 18. März 2013 die Beantwortung sämtlicher Fragen Hinningers verweigert. Hiergegen hatte die Fraktionsvorsitzende jedoch bereits am 9. April Widerspruch bei der Stadt Mainz eingelegt. Nachdem die Stadt hierauf untätig blieb, reichte Hinninger nach Ablauf der im Landesinformationsfreiheitsgesetz normierten Auskunftsfrist von einem Monat am 15. Mai Klage ein. Hierüber wurde noch am selben Tag öffentlich berichtet. Am 16. Mai, also erst einen Tag nach Klageeinreichung, reichte die Stadt Mainz den Widerspruch Hinningers an die Widerspruchsbehörde zur Entscheidung weiter. Das Gericht hat der Widerspruchsbehörde nun mit Beschluss vom 8. Juli, der Hinninger vor wenigen Tagen zuging, eine Frist bis zum 30. November gesetzt, in der Sache zu entscheiden.

 Sollte  auch die Widerspruchsbehörde die Stadt nicht zur Auskunft verpflichten, wird das Verwaltungsgericht in der Sache entscheiden müssen. Hinninger will die Sache geklärt wissen. Denn die bisherigen Einlassungen des Mainzer Oberbürgermeisters zur im Landesinformationsfreiheitsgesetz normierten Auskunftsverpflichtung lassen nach Auffassung Hinningers Zweifel am rechtsstaatlichen Verständnis des Mainzer OBs aufkommen. „Bei einem Verwaltungschef, der einer Bürgerin, die sich auf gesetzlicher Grundlage an seine Verwaltung wendet, über die Presse bescheiden lässt, er wisse nicht, was sie von ihm wolle, bei dem sei in dieser Hinsicht – ähnlich wie derzeit am Mainzer Hauptbahnhof – der letzte Zug längst abgefahren“, so Hinninger abschließend.