18. Dezember 2014

Bürgerbegehren gegen Windkraft auf dem Taunuskamm nicht mit der Hessischen Gemeindeordnung vereinbar

GRÜNE für Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte

„Wir GRÜNE sind klar für Bürgerbeteiligung als Ausdruck der direkten Demokratie und Chance für eine Politik von unten nach oben“, betonte Christiane Hinninger, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die GRÜNEN in Wiesbaden. „Das Bürgerbegehren gegen die Windkraftnutzung auf dem Taunuskamm erfüllt allerdings nicht die notwendigen Voraussetzungen der Hessischen Gemeindeordnung.“ Deshalb könne die GRÜNE Stadtverordnetenfraktion auch nicht für einen Bürgerentscheid stimmen.

Grundlage dieser Entscheidung sei eine eigenständige Prüfung der Rechtslage durch eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei, die zu einem eindeutigen Ergebnis geführt habe: „Auch bei weitester Auslegung führt das Bürgerbegehren demnach zu einem rechtswidrigen Beschluss“, so Hinninger.

Die Fraktionsvorsitzende warf den Initiatoren des Bürgerbegehrens vor, den Bürgerinnen und Bürgern eine Entscheidungsmöglichkeit vorgetäuscht zu haben, wo gar keine besteht. „Wenn politische Organisationen wie die FDP oder die Bürgerliste sich an einem Bürgerbegehren beteiligen, dann haben sie auch die Verantwortung dies ordentlich zu prüfen und der Öffentlichkeit reinen Wein einzuschenken“, stellte Hinninger fest. „So aber müsse man davon ausgehen, dass es nur darum geht, Stimmung zu machen und sich in Szene zu setzen.“

Die rechtliche Lage werfe allerdings die Frage auf, wie die bestehende Rechtsgrundlage für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Sinne einer Erweiterung der Chancen weiterentwickelt werden können. „Die Begrenzungen führen zu Situationen, die für Bürgerinnen und Bürger nur schwer nachvollziehbar sind.“