23. April 2015

„BürgerInnen haben das Recht zu erfahren, was mit ihren Geldern in städtischen und stadtnahen Gesellschaften geschieht“

KMW AG: Auskunftsverfahren gegen die Stadt Mainz am Verwaltungsgericht

„Das Verwaltungsgericht Mainz hat unsere Klage auf Auskünfte zu den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden (KMW) AG abgelehnt. Die schriftliche Begründung liegt uns zwar noch nicht vor, die Vorsitzende Richterin hat jedoch in der mündlichen Verhandlung bereits ihre Position deutlich gemacht: das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), das Grundlage unseres Auskunftsersuchens ist, greife in diesem Falle nicht, da das Erzeugen von Energie seit der Liberalisierung des Strommarktes keine öffentlich-rechtliche Aufgabe mehr sei. Legt man das LIFG jedoch so aus, läuft es völlig ins Leere. Ziel des Gesetzes ist es, Bürgern den Zugang zu Informationen zu gewähren. Es soll die Transparenz der Verwaltung vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft fördern“, kommentiert die Fraktionsvorsitzende der Wiesbadener GRÜNEN, Christiane Hinninger, die Entscheidung des Gerichtes vom Mittwoch.

„Die Richterin argumentierte, es sei der Stadt Mainz als nur mittelbar beteiligte Gesellschafterin nicht zumutbar, an die von uns erbetenen Informationen zu gelangen. Das kommt einem Offenbarungseid gleich! Würde man das so sehen, ermöglichte man den Kommunen durch die Flucht ins Privatrecht, sich dem Transparenzgedanken des LIFG zu entziehen. Das widerspricht aber der Intention des Gesetzgebers“, ergänzt Hinningers Anwalt, Carl Christian Müller.

„Wir haben aber zumindest erreicht, dass über die KKMW AG nach langem Schweigen endlich wieder geredet wird“, so Hinninger weiter. „Die KMW gehören über die jeweiligen Beteiligungen der Stadtwerke mittelbar den Bürgern der beiden Städte Wiesbaden und Mainz. Angesichts von Rücklagen von mehreren Millionen Euro gibt es ein berechtigtes öffentliches Interesse am zukünftigen Kurs des Unternehmens. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, was mit ihren Geldern in den städtischen und stadtnahen Gesellschaften geschieht.“

Hinninger hatte am 24. Januar 2013 Auskünfte von der KMW nach dem reinland-pfälzischen Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) verlangt und einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Unter anderem wollte sie Fragen zu den durch die ehemaligen Kohlekraftwerkpläne entstandenen Kosten sowie zur zukünftigen Entwicklung und zur Geschäftsführung der KMW geklärt wissen. Antworten blieben bis heute aus. Nach der Antwortverweigerung erhob Hinninger Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz.