16. Dezember 2015

Gesetz zur Lohngerechtigkeit: Schritt in die richtige Richtung

„Das Recht für Entgeltgleichheit gilt für alle Frauen, nicht nur für Arbeitnehmerinnen in Betrieben ab 500 Beschäftigten. Deshalb sehe ich das angekündigte Gesetz für mehr Lohngleichheit als nicht ausreichend, aber als einen Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Gabriela Schuchalter-Eicke, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Rathausfraktion.

Der von Frauenministerin Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sei im Prinzip eine gute Nachricht. Denn der Gender Pay Gap liegt in Deutschland auf europäischem Rekordniveau: 22,4 Prozent (nur Österreich und Estland liegen noch höher).

Gabriela Schuchalter-Eicke: „Die hohe Lohnungleichheit widerspricht der Pflicht zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern, die im ‚Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz‘ festgelegt ist. Der Ansatz in Schwesigs Gesetz, Transparenz zu schaffen, um die dennoch existierenden Gehaltsunterschiede beweisen zu können, ist richtig. Aber ob das funktioniert, scheint fraglich. Denn die Berichtspflicht über das Gehaltsniveau gilt nur für mittlere und große Unternehmen.

Es ist auch nicht akzeptabel, dass sich Frauen weiterhin alleine gegen unfaire Bezahlung über den individuellen Klageweg vor Arbeitsgerichten wehren müssen. Das wird wenig ändern, denn viele Frauen fürchten betriebliche Konsequenzen, falls sie den Klageweg bestreiten. Deswegen fordern wir Grüne ein Verbandsklagerecht, beispielsweise für Gewerkschaften. Damit könnten die Verbände stellvertretend für die Beschäftigten klagen und endlich wirkungsvoll die Entgeltgleichheit in Betrieben durchsetzen.

Entgeltgleichheit ist kein individuelles Problem der Frauen, sondern ein gesellschaftliches Problem. Auch Wiesbadener Betriebe sind betroffen“, so die frauenpolitische Sprecherin.