26. Januar 2016

Grüne erneuern Forderung nach IT-Sicherheitsbeauftragtem

„Der aktuelle Fall zeigt, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden beim Thema IT-Sicherheit noch Nachholbedarf hat“, merkt Hendrik Seipel Rotter, der netzpolitische Sprecher der Fraktion der GRÜNEN im Wiesbadener Rathaus an. „In jedem neuen Datenschutzbericht der Landeshauptstadt Wiesbaden bemängelt der zuständige Datenschutzbeauftragte das Fehlen eines IT-Sicherheitsbeauftragten für diese Stadt und seit Jahren unterstützen wir diese Forderung. Erst im Sommer 2015 haben wir im Parlament einen solchen Antrag gestellt. Vergeblich. Für die große Koalition ist die IT-Sicherheit der Bürger kein Posten, für den Geld ausgegeben werden sollte. Hoffentlich regt dieser Vorfall zum Nachdenken an.“

Die Grünen Fraktion im Wiesbadener Rathaus zeigt sich besorgt angesichts des Datenlecks, dass Dank der Aktivitäten des Chaos Computer Clubs Mainz/Wiesbaden am Montag auffiel. Die Medien berichteten davon, dass 48 Stunden lang, Meldedaten von Wiesbadener Bürgern mit geringem Aufwand zugänglich waren. Lediglich die korrekte Angabe von Name und Geburtsdatum reichten aus, um online die Briefahlunterlagen für eine beliebige Wählerin oder einen Wähler zu beantragen. Besonders heikel daran, die Bestätigung der Anfrage wurde mit allen Angaben, sowie der aktuellen Anschrift der Person an eine beliebige Emailadresse verschickt.

„Es ist gut, dass Kommunen den Zugang zu Behörden, Formularen und Anträgen digital und möglichst niederschwellig anbieten. Das spart Zeit und lange Wege und ermöglicht auch weniger mobilen Menschen eine größere gesellschaftliche Teilhabe, so Seipel-Rotter weiter. „Im Falle der Beantragung Wahlunterlagen gilt das im Besonderen, denn wir alle wollen, dass möglichst viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Allerdings müssen gerade diese Systeme, gegen einen Zugriff dritter, gesichert sein, macht Seipel-Rotter deutlich. „Auch wenn es wohl wenig wahrscheinlich ist, dass massenhaft Daten über die Briefwahlseite in falsche Hände geraten sind, so ist die strukturelle Verknüpfung mit dem Wiesbadener Wählerverzeichnis fahrlässig“, so Seipel-Rotter abschließend.