10. Juni 2016

KMW-Auskunftsverfahren: OVG Koblenz stützt Hinninger!

Im Auskunftsverfahren gegen die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW AG) sind wir einen wichtigen Schritt weiter“, freut sich Christiane Hinninger, Vorsitzende der GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden. „Im heutigen Verhandlungstermin stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz klar, dass kommunale Energieversorger eine öffentliche Aufgabe im Sinne des Landestransparenzgesetz RLP (LTranspG) wahrnehmen und damit dem Informationszugangsanspruch der Bürgerrinnen und Bürger im Grundsatz unterliegen. Das Gericht widerspricht damit der Ersteinschätzung des Verwaltungsgerichts Mainz, der Stadt Mainz sowie der KMW. Damit sind wir einen wichtigen Schritt weiter“, ist Hinninger zuversichtlich.

Die KMW, über die Hinninger Auskünfte verlangt, sind ein kommunales Unternehmen. Über die jeweiligen Beteiligungen der Stadtwerke gehören sie mittelbar den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Städte Wiesbaden und Mainz. „Angesichts von Rücklagen von mehreren Millionen Euro gibt es ein berechtigtes öffentliches Interesse am zukünftigen Kurs der KMW“, so Hinninger. Und: „Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, was mit ihren Geldern in den städtischen und stadtnahen Gesellschaften geschieht. Dafür konnte ich mich auf das Landestransparenzgesetz berufen. Dies hat im Grundsatz nun das OVG Koblenz bestätigt“.

„Ziel des Gesetzes ist es, die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft zu fördern“, führt Carl Christian Müller, Rechtsanwalt der Grünen aus. „Hierunter fallen auch kommunale Gesellschaften.

In der mündlichen Verhandlung hat der Senatsvorsitzende offengelassen, inwieweit vorliegend möglicherweise aktienrechtliche Verschwiegenheitspflichten dem Informationsanspruch entgegenstehen. Hier bleibt nun die Entscheidung des Gerichts, mit der in vier bis sechs Wochen zu rechnen ist, abzuwarten.“

Bereits im Januar 2013 hatte Hinninger Auskünfte von der KMW nach dem damals geltenden reinland-pfälzischen Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) verlangt und einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Unter anderem wollte sie Fragen zu den durch die ehemaligen Kohlekraftwerkpläne entstandenen Kosten sowie zur zukünftigen Entwicklung und zur Geschäftsführung der KMW geklärt wissen. Da die Antworten ausblieben, erhob Hinninger Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Im nun rechtshängigen Berufungsverfahren wird in 4 – 6 Wochen eine Entscheidung des OVG erwartet. „Dann werde ich eine ausführliche rechtliche und politische Bewertung des Prozesses abgeben können“, sagt Hinninger abschließend.