15. August 2013

Kommunalaufsichtsbeschwerde: Kein Grund zum Jubel für den Magistrat

Innenministerium schließt mögliche Rechtsverletzungen nicht aus:

„So eindeutig zu seinen Gunsten, wie es der Magistrat öffentlich darstellen will, ist die Stellungnahme des hessischen Innenministeriums zu unserer Kommunalaufsichtsbeschwerde nicht ausgefallen. Vielmehr hat das Ministerium unsere Auffassung in mindestens zwei wichtigen Punkten bestätigt: Erstens hätte der Magistrat die Informationen den Stadtverordneten aller Fraktionen – und nicht nur denen von CDU und SPD – rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen müssen. Zweitens sieht es die Tatsache, dass die Beschlussfassung über den Verkauf des Wilhelmstraßenareals nichtöffentlich erfolgte, als durchaus problematisch an.“ Mit diesen Worten reagiert die Vorsitzende der Wiesbadener Rathausfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, Christiane Hinninger, auf eine Presseerklärung des städtischen Presseamtes. Die Kommunalaufsichtsbehörde sieht nur deshalb keinen Grund zum Einschreiten, weil sie auf die örtliche Selbstverwaltung bzw. eine endgültige Klärung vor einem Verwaltungsgericht verweist.

Gleich zu Beginn der Stellungnahme der Behörde heißt es, dass das Ministerium die Beschlussfassung vom 25. April 2013 über den Verkauf „als nicht unproblematisch“ betrachte, da er in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt sei. Das Ministerium schreibt, die Begründung der Stadt Wiesbaden, „es entspräche einer langwährenden Praxis der Stadtverordnetenversammlung über Grundstücksveräußerungen in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten“, reiche vor dem Hintergrund einer neuen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes nicht aus. Die Kommunalaufsichtsbehörde im Ministerium prüfte nach eigenem Bekunden gar nicht näher nach, ob der Ausschluss der Öffentlichkeit in diesem konkreten Fall zulässig war und verweist auf den „Ermessens- und Einschätzungsspielraum der örtlichen Selbstverwaltung“.

 Härter fällt das Urteil der Behörde zum Punkt Ungleichbehandlung der Fraktionen aus. Der Magistrat hatte seine Arbeitsergebnisse nur den Fraktionen von CDU und SPD zur Verfügung gestellt. Die Kommunalaufsicht schreibt dazu: „Grundsätzlich ist der Magistrat bzw. der Oberbürgermeister gehalten, jeder einzelnen Fraktion bei umfangreichen oder schwierigen Entscheidungsgegenständen sowie bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung für die Gemeinde, sämtliche Stadtverordnete und Fraktionen schon im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung angemessen zu unterrichten.“ Das Ministerium verweist dabei auf zwei obergerichtliche Entscheidungen (VGH Kassel, OVG Rheinland-Pfalz). Die Kommunalaufsichtsbehörde sieht nur deshalb keinen Grund zum Einschreiten, weil dieser Punkt von einem Verwaltungsgericht im Rahmen eines Kommunalstreitverfahrens entschieden werden müsste.  

„OB Sven Gerich (SPD) sollte also leisere Töne anschlagen, anstatt in Jubel auszubrechen über eine angebliche ‚deutliche Positionierung‘ der Kommunalaufsicht, die dem Magistrat ein Handeln ‚nach Recht und Gesetz‘ bestätige“, so Hinninger abschließend.