1. September 2014

Umweltministerium bestätigt Sicht der Windkraftbefürworter

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„Der Versuch von Windkraftgegnern, Zweifel über die Haltung der Landesregierung zu streuen, läuft ins Leere“, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Christoph Manjura (SPD) und Christiane Hinninger (B90/Die GRÜNEN) im Wiesbadener Rathaus. „Insbesondere die Behauptung, das Landesunternehmen Hessen-Forst würde auf die Bereitstellung der notwendigen Flächen auf dem Taunuskamm verzichten, wenn die Stadt Wiesbaden nicht selbst Anlagen aufstellen will, ist völlig aus der Luft gegriffen.“

In einem gemeinsamen Schreiben hatten die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und Grünen in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung das hessische Umweltministerium um Klarstellung gebeten. In dem von der Staatssekretärin, Dr. Beatrix Tappeser, unterschriebenen Antwortbrief wird die Bedeutung der Windenergie betont. Wörtlich heißt es, „dass der Ausbau von Windenergie ein wesentlicher Bestandteil (des Ausbaus von Erneuerbaren Energien) ist, um das formulierte Ziel einer nachhaltigen, sicheren und ressourcenschonenden Energieversorgung für Hessen zu erreichen.“

Wie Frau Dr. Tappeser mitteilte, werden bereits jetzt in Frage kommende Flächen durch Hessen-Forst an geeignete Investoren verpachtet. Insbesondere stellte sie klar, dass es hierbei für die „…Verpachtung von Flächen durch Hessen­ Forst für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen unerheblich ist, wer als Vorhabenträger in Erscheinung tritt…“.

Für die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen in der Stadtverordnetenversammlung ist dies nachvollziehbar: „Natürlich gibt das Land der Stadt den ersten Zugriff. Aber wenn wir verzichten, bekommen wir trotzdem Windräder. Die Folge wäre lediglich, dass die Stadt selbst davon nichts hat.“

Für Wiesbaden bedeutet dies, dass auch ein mögliches Bürgerbegehren die Windenergieanlagen nicht verhindern könnte, da hierdurch nur die Stadt und ihre Beteiligungen gebunden wären. „Es ist für uns klar, dass es besser ist, wenn die Wertschöpfung in kommunaler Hand erfolgt “, so die Fraktionsvorsitzenden einstimmig. „Und es ist dabei auch fraglich, ob ein anderer Investor beispielsweise auf Standorte verzichtet, nur weil diese sich negativ auf die Bewerbung der Stadt um eine Aufnahme als Weltkulturerbe auswirken könne.“