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18
Dez
2014

„Bürgerbeteiligung muss auf rechtlich sicherem Boden stehen“

Rede der Stadtverordneten Christiane Hinninger von Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 15, „Bürgerbegehren nach § 8 b Hessische Gemeindeordnung (HGO) – „Für die Erhaltung des Landschaftszuges und Erholungsgebietes Taunuskamm!“, Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen in der Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 2014:

Es gilt das gesprochene Wort

Anrede,

wir Grüne sind klar für Bürgerbeteiligung als Ausdruck der direkten Demokratie und Chance für eine Politik von unten nach oben.

Hierfür gibt es unterschiedliche Ansätze und Verfahren, die es immer wieder zu erproben und weiterzuentwickeln gilt.

In Wiesbaden beginnt gerade mit dem trialogischen Prozess ein weiterer Versuch, die Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf die Gestaltung ihres Gemeinwesens zu erweitern und Politik und Verwaltung an diesen Einfluss zu gewöhnen.

Auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemäß HGO sind eine Möglichkeit Politik mitzugestalten. In unserer Stadt haben sie sogar schon eine gewisse Tradition, ich erinnere nur an die Planung zum Neubau der Rhein-Main-Halle und natürlich ganz aktuell ans Stadtmuseum.

Bürger in demokratischem Sinn ernst nehmen, heißt aber nicht nur ihnen Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen und sie entscheiden zu lassen.

Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen heißt auch, ihnen reinen Wein einzuschenken. Und dazu gehört im Falle von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, klar zu sagen, dass das Verfahren nach HGO Grenzen setzt und eben nicht alles einem Bürgerentscheid zugeführt werden kann.

Diese Grenzen in den derzeit gültigen Rechtsbestimmungen sehen wir übrigens kritisch. Wer Bürgerbeteiligung und –entscheid will – und wir wollen das – muss anhand der Praxis überprüfen, ob die Begrenzungen gerechtfertigt sind und wie die Regeln des Bürgerentscheides weiterentwickelt werden können.

Es ist beispielsweise problematisch, wenn eine Maßnahme nur dadurch der demokratischen Kontrolle – und d.h. ja auch einem Bürgerentscheid – entzogen wird, weil sie nicht unmittelbar durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats auf den Weg gebracht wird, sondern „nur“ durch eine städtische Gesellschaft.

Damit ist allerdings überhaupt nicht zu entschuldigen, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens den Menschen ein X für ein U vormachen. Dass sie den Eindruck erwecken, hier sei auf der geltenden Rechtsgrundlage ein ordentlicher Bürgerentscheid möglich. Allermindestens hätten sie die Bürgerinnen und Bürger darüber aufklären müssen, dass das Begehren rechtlich nicht auf sicherem Boden steht.

Dieser Anspruch an die Initiatoren besteht insbesondere, da hier nicht völlig unerfahrene Menschen am Werk sind, sondern auch zwei Fraktionen dieses Hauses, die alle Möglichkeiten haben, die Rechtslage zu prüfen. Insbesondere in den Reihen der FDP sind ja auch Juristen vertreten und ihrem Kreisverband saß bis zum Frühjahr ein ehemaliger hessischer Minister vor, bei dem man doch hoffen sollte, dass er eine Ahnung von hessischem Recht hat.

Anrede,

die Fraktion der Grünen jedenfalls hat sich eingehend mit der Angelegenheit beschäftigt. Wir haben angesichts der aufgetretenen rechtlichen Bedenken eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung beauftragt. Das Ergebnis ist eindeutig: ‚auch bei weitester Auslegung‘ – so die Juristen – führt das Bürgerbegehren zu einem rechtswidrigen Beschluss.

Die Fraktion der Grünen wird daher dem Beschlussvorschlag des Magistrats folgen.

Wir tun dies nicht leichtfertig und schon gar nicht leichten Herzens. Wir sind und bleiben Befürworter von Bürgerbeteiligung. Aber hier in diesem Fall ist auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse eine andere Entscheidung nicht möglich.

Wir haben vernommen, dass die Bürgerliste das Verwaltungsgericht anrufen will. Wir begrüßen die damit verbundene Klärung durch ein Gericht. Unabhängig davon sehen wir die Weiterentwicklung der Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung als Auftrag, dem wir uns stellen.


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  • Christiane Hinninger

    Fraktionsvorsitzende Finanzpolitische Sprecherin Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung Mitglied im Ältestenausschuss, Mitglied im Beteiligungsausschuss


    Referat Finanz und- Wirtschaftspolitik

    Matthias Schulz
    Tel.: 0611/31-2864
    matthias.schulz@wiesbaden.de

    Sebastian Neumann
    Tel.: 0611/31-2964
    sebastian.neumann@wiesbaden.de

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