17. Oktober 2013

Ersatzneubau der Turnhalle der August-Hermann-Francke-Schule

Rede des Stadtverordneten Claus-Peter Große von Bündnis 90/Die Grünen zu TOP I/6, Ersatzneubau der Turnhalle der August-Hermann-Francke-Schule, Antrag der Stadtverordnetenfraktionen von CDU und SPD in der Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 2013

 Es gilt das gesprochene Wort

Anrede,

Ihr Antrag enthält verschiedene Einzelaspekte, die sinnvoll sind:

–       Eissporthalle / -platz, der derzeit ohnehin diskutiert wird (siehe TOP 8)

–       Neue Grundschule in der Innenstadt

–       Verlagerung der Turnhalle wegen Campus

Diese Aspekte werden überfrachtet und unüberlegt in einem Antrag dargestellt:

Die Rahmendaten in Ihrem Antrag, bzw. die Fakten die Ihren Antrag betreffen, sind:

–       Die bestehende Eissportfläche mit Nebenanlagen wird nicht angetastet.

–       Die Sporthalle muss mindestens 36 x 18 m Innenmaß haben. Plus einem 5-m-Streifen darumherum wären das rund 1.300 qm. Merken Sie sich diese Zahl.

–       Grundschulen haben in Wiesbaden Grundflächen von 3.000 bis 5.000 qm.

–       Gesamtfläche des Flurstücks 108/6 (Grundstück Eissportplatz) beträgt 9.800 qm, freie Flächen 2 x 2.400 qm, 1x 1.200 qm.

–       Daneben befindet sich noch ein schmaler Streifen ebenfalls in städtischem Besitz, das Flurstück 106/1 mit 3.243 qm Fläche. Dadurch erweitern sich die Freiflächen ober- und unterhalb der Eisbahn auf 3.600 bzw. 3.400 qm und es gibt einen Seitenstreifen westlich der Eisfläche von 1.600 qm.

–       Als Kältemittel für die Eisbahn werden 4,8 T Ammoniak verwendet.

Ich führe jetzt mit Ihnen eine Diskussion, die in den Ausschuss gehört und die ich hier nur anreißen werde. Deshalb beantragen wir zur ausführlichen Diskussion den Antrag in den Ausschuss für Bau, Planung und Verkehr zu überweisen.

Es gibt auf den beiden Grundstücken von 9.800 und 3.200 qm, vier freie Teilstücke. Davon zwei von jeweils 3.600 bzw. 3.400 qm und zwei von 1.200 und 1.600 qm (Quelle RIV, Flurstücke 108/6 und 106/1). Die räumliche Verteilung der Teilflächen macht es schwierig, die von Ihnen gewünschten Nutzungen  dort unterzubringen. Das lässt sich sehr einfach nachvollziehen unter der Prämisse, dass die Eisbahn nicht angetastet wird. Eine andere geometrische Ausrichtung der Eisbahn würde die baulichen Möglichkeiten erhöhen. Darüber müssen wir fachlich diskutieren, deswegen unser Überweisungsantrag.

Wir sehen folgende Alternativen, um die Nutzungen, die Sie wollen, unterzubringen:

  1. Die Fläche wird neu aufgeteilt mit Neupositionierung der Eisfläche, das aber schließen Sie in Ihrem Antrag definitiv aus.
  2. Wenn Sie versuchen, alles aus Ihrem Wunschantrag unterzubringen, werden Sie scheitern oder aber durch Sonderbauformen (bautechnisch sehr anspruchsvoll umzusetzende Gebäudeformen) entstehen hohe finanzielle Belastungen.

Zuallererst muss jedoch geklärt werden, ob es überhaupt zulässig ist, neben knapp fünf Tonnen Ammoniak, das bekanntlich ziemlich giftig ist, eine Schule zu errichten.

Ich fasse zusammen: Bei allem Wünschenswerten, das Ihr Antrag aufführt, ist er leider unausgereift und führt zu höheren Kosten als notwendig. Daher lassen Sie uns eine Optimierungsrunde drehen und das Anliegen im Ausschuss in Ruhe diskutieren. In dieser Form jedenfalls ist der Antrag nicht zustimmungsfähig.