14. Juli 2016

Finanzielle Hilfen des Bundes – Flüchtlingszuwanderung und Integration, Rede der Stadtverordneten Konny Küpper

zu TOP 4 der TO I in der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2016

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen leisten die Kommunen und Städte die Hauptarbeit. Integration kann nur hier erfolgreich sein und sie ist nur dann erfolgreich, wenn die Sympathie und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung gegenüber den Schutzsuchenden vorhanden ist, die Verwaltung die geeigneten Strukturen zur Verfügung stellt und für all das ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden. In Wiesbaden wurden bisher die Probleme wie Unterbringung, Förderprogramme und Gesundheitsversorgung rechtzeitig thematisiert und bisher vorbildlich und unter den Umständen auch erfolgreich gelöst. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ämter der Stadtverwaltung sind noch immer sehr engagiert, um die vielfältigen Probleme bei Unterbringung und Versorgung anzugehen und Angebote für Spracherwerb, soziales Miteinander und Freizeitgestaltung aufrecht zu erhalten und auszubauen.

Dort wo die meiste Arbeit geleistet wird, fallen auch die meisten Kosten an. Es ist aus unserer Sicht daher sehr zu begrüßen, aber auch längst überfällig gewesen, dass der Bund diese Realitäten anerkennt. Offenbar erst auf massiven Druck der Länder werden weitere Mittel für die nächsten drei Jahre in Aussicht stellt. Derzeit gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen über die Höhe, was sich auch in den Anträgen niedergeschlagen hat.

Zu klären, mit welchen Beträgen Wiesbaden zu rechnen hat, wäre daher unsere erste Anregung an den Magistrat an dieser Stelle.

Das Land Hessen hat unter Schwarz/Grün mit dem Sofortprogramm zur Flüchtlingskrise ebenfalls frühzeitig reagiert und in den vergangen Monaten zusätzliche Mittel über den vorgezogenen kommunalen Finanzausgleich (1,1 Mio. €) und das kommunale Investitionsprogramm zur Verfügung gestellt. Hinzukommt ein beträchtlichen Anteil der Flüchtlingskosten, die das Land selbst trägt: Neben der Erstaufnahme sind das zusätzliche Lehrerstellen (+1.100 in 2017), neue umfangreiche Arbeitsmarktprogramme (ca. 22 Mio. Euro in 2016), das zentrale Thema des Wohnungsbaus (1 Mrd. Euro bis 2019), die Traumatabehandlung (+2,1 Mio Euro in 2016) und etliches mehr (Aktionsplan).

Nun muss es gelingen, die Kommunen auf Dauer und zuverlässig finanziell direkt zu unterstützen.

Daher ist es wichtig, dass die vom Bund in Aussicht gestellten Gelder jetzt zügig an die Kommunen weitergeleitet werden.

Wir unterstreichen an dieser Stelle noch einmal unsere Forderung, dass konsequent alle Mittel, die uns vom Bund oder Land zufließen, auch tatsächlich direkt den Flüchtlingen zugutekommen. Ich erinnere daran, dass auf Wunsch des Oberbürgermeisters die rund 300T€ aus der ersten Tranche der KIP-Mittel zum Kauf neuer Fahrzeuge für die Feuerwehr und Rettungsdienste und eben nicht direkt für Flüchtlinge eingesetzt wurden. So verständlich das Ansinnen war, so ist doch umso bedauerlicher, wenn dann andere wichtige und sinnvolle Projekte, wie das Haus der Begegnung in Kastel, wegen mangelnder Finanzierung nicht realisiert werden können.

Ausreichend und stetig zu finanzieren ist aus unserer Sicht das sehr gute, wegweisende Integrationskonzept für Flüchtlinge, dessen Entwurf uns heute auf der TOII Punkt 12 zur Abstimmung vorliegt. Angesichts langer Verweildauer der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften muss Integration vom ersten Tag unser Ziel sein und sich über alle Lebensbereiche wie Schule, Sprache, Wohnen und Arbeit kontinuierlich fortsetzen.

Alle finanziellen und personellen Mittel, die in diese wichtige Aufgabe fließen, sehen wir als sinnvolle Investition in die Zukunft und als Chance für Wiesbaden.

Wir stimmen dem Antrag der SPD mit den Modifikationen aus dem Änderungsantrag der CDU daher grundsätzlich zu.

Vielen Dank!