6. September 2012

„Frauenbeauftragte in städtischen Gesellschaften“

Rede der Stadtverordneten Christiane Hinninger von Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 20/TO I in der STVV am 6. September 2012

Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit vielen Jahren ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.
Ein Ziel, in dem wir alle übereinstimmen. Dies denke ich kann ich unterstellen.
Wenn wir dann z.B. die Arbeit der Frauenbeauftragten anschauen, können wir sehen, dass sie sehr erfolgreiche Projekte eingeleitet hat. Vielen Dank dafür von unserer Seite.
Wenn wir dann aber sehen, dass die vielen Frauen in den städtischen Gesellschaften keine Ansprechpartnerin haben, ist das nicht nachvollziehbar. Warum sollte eine Regelung im öffentlichen Dienst gelten und in den städtischen Gesellschaften, die ja der Stadt dienen, nicht? Viele Betriebe der Privatwirtschaft haben sich über Betriebsvereinbarungen verpflichtet, eine berufliche Förderung von Frauen, z.B. bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Einführung von Frauenquoten, zu erreichen. Das wollen wir mit unserem Antrag auch für die städtischen Gesellschaften erreichen. Denn es ist nötig.
Sehen wir uns z.B. die städtischen Gesellschaften an. Laut aktuellem Geschäftsbericht sind bei immerhin 24 Gesellschaften ganze 3 Frauen als Geschäftsführerin bestellt. Das, meine Damen und Herren, ist zu wenig. Hier liegt ein Rückstand vor, der beseitigt werden muss.
Da für die städtischen Gesellschaften noch eine Ungleichbehandlung vorliegt, wollen wir diese mit dem Antrag beenden. Meine Damen und Herren, unterstützen Sie uns, unterstützen Sie die vielen Frauen in den städtischen Gesellschaften und stimmen Sie dem Antrag zu.
Vielen Dank.