22. Juni 2012

Änderungsantrag PARTNERSCHAFT MIT FATIH

Städtepartnerschaften dienen dem kulturellen Austausch zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern beider Städte. Eine Partnerschaft kann nur erfolgreich entstehen, wenn transparente und klare Beweggründe für den Aufbau einer Partnerschaft zu Grunde liegen. Zu diesem eindeutigen Entschluss kam auch der des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration in seiner Sitzung vom 07. Juni 2011(Beschluss Nr. 0036).
Durch presseöffentlich geäußerte, kritische Einschätzung von Experten bedarf es, unserer Meinung nach, der sorgsamen Einholung von Auskünften und Überprüfung der Lage in Fatih, um bspw. Menschenrechtsverletzungen nicht blind zu billigen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1)    Der Magistrat wird aufgefordert den Prozess der Städtepartnerschaft vor der Schließung eines Partnerschaftsvertrages der Landeshauptstadt Wiesbaden mit dem Istanbuler Stadtteil Fatih auf folgende Kriterien zu überprüfen:
–        Vereinbarkeit der kulturellen, religiösen und politischen Gegebenheiten mit freiheitlich demokratischen Grundwerten;
–        der gleichberechtigte und menschenrechtlich einwandfreie Umgang mit ethnischen, kulturellen und religiösen Minderheiten;
–        Kooperationsmöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Kultur sowie
–        Anknüpfungspunkte für wirtschaftliche Kooperationen.
2)    Nach der Sommerpause über die Erfüllung der geforderten Kriterien in Fatih zu berichten.