7. Mai 2013

Army Airfield Wiesbaden-Erbenheim – Überlassungsvereinbarung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

für den Ausschuss Umwelt, Energie und Sauberkeit am 7. Mai 2013

Nach der im Frühjahr 2012 zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und dem US-Heereshauptquartier (USAREUR) ausgehandelten Nachtrags-vereinbarung nach der geltenden völkerrechtlichen Liegenschaftsüberlassungs-vereinbarung ist die Anzahl der auf dem Wiesbaden Army Airfield (WAAF) in Erbenheim stationierten Luftfahrzeuge auf maximal 40 begrenzt.

Der Magistrat möge berichten,

  1. Liegt dem Magistrat diese Nachtragsvereinbarung vor? Wenn ja, ist der Magistrat dazu bereit, die darin enthaltenen Informationen dem Ausschuss zugänglich zu machen und zu erläutern, welche Zählweise der Flugbewegungen für die Zukunft verbindlich festgelegt ist?
  2. Welche Arten von Luftfahrzeugen benutzen das Airfield in Erbenheim? Für welche ist es zugelassen?
  3. Wie hoch war jeweils die Zahl der Flugbewegungen am Airfield im Jahr 2012, differenziert nach den Zeitabschnitten 5:00 bis 6:00 Uhr, 6:00 bis 22:00 Uhr, 22:00 bis 23:00 Uhr sowie 23:00 bis 5:00 Uhr?
  4. Welche Routen und Flughöhen sind für den Betrieb des Airfields festgelegt?
  5. Wie verteilen sich prozentual die einzelnen Flüge auf die jeweiligen Flugrouten?