24. September 2013

Auswirkungen des VGH-Urteils zur Südumfliegung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

für den Ausschuss Umwelt, Energie und Sauberkeit am 24. September 2013

Mit Urteil von 3. September 2013 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Festlegung der Südumfliegung des Flughafens Frankfurt als rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil könnte die Rückkehr zu Starts auf der Tabum-Route bedeuten. Dies hätte eine erhebliche Steigerung der Fluglärmbelastung für Wiesbaden zur Folge.

Eine Rückkehr zur Tabum-Route widerspricht den bisherigen Festlegungen. Nach Einschätzung von Experten kann nicht zur Tabum-Route zurückgekehrt werden, da durch die neue Landebahn Nordwest das Kollisionsrisiko aufgrund durchstartender Maschinen gestiegen ist. Daher muss die Genehmigung der Tabum-Route einer erneuten Risikobewertung unterzogen werden. Das geht nur im Rahmen einer Klage.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. zu prüfen, ob bereits zum jetzigen Zeitpunkt mehr Abflüge über Tabum erfolgen.

2. zu berichten, wie er die Folgen durch das VGH-Urteil auf die Flugroutenverteilung und den Fluglärm über Wiesbaden einschätzt.

3. gegen die Genehmigung von Routen zu klagen, die die Sicherheit der Bevölkerung gefährden und die Lärmbelastung über Wiesbaden erhöhen.

4. zu berichten, ob Klagen der Stadt Wiesbaden in Bezug auf den Flughafen Frankfurt anhängig sind.