23. Mai 2019

Beteiligungskodex der Stadt Wiesbaden: Obligatorische öffentliche Ausschreibung von Geschäftsführungspositionen

Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019

 

Die LHW bedient sich zur Aufgabenerfüllung auch privatrechtlicher Organisationsformen. Die Besetzung der Führungspositionen  dieser Beteiligungen muss in nachvollziehbarer und transparenter Form mit dem Ziel erfolgen, die qualifiziertesten Personen auszuwählen. Hierfür sind öffentliche Ausschreibungen der Geschäftsführungspositionen unabdingbar.

Die Regularien (Beteiligungskodex, Gesellschaftsverträge, Satzungen der Aufsichtsgremien) sind dahingehend zu verändern und zu ergänzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beteiligungskodex wird in Kapitel 4.3.6 wie folgt geändert:

 

Hinter dem Satz:

Für die verwaltungsinterne Vorbereitung von Vorschlägen des Gesellschafters für die Geschäftsführung einschließlich der Festlegung auf ein Verfahren (z. B. Definition eines Anforderungsprofils, Einschaltung einer Personalberatung) ist das Fachdezernat zuständig, welches sich – ggf. unter Einbindung des Aufsichtsrates – diesbezüglich mit der Beteiligungsverwaltung und dem/der Oberbürgermeister/in ins Benehmen zu setzen hat.

 

wird eingefügt:

Für das Besetzungsverfahren wird eine obligatorische öffentliche Ausschreibung auf Basis einer konkreten Aufgabenbeschreibung und einer vorab festzulegenden Gewichtung der Auswahlkriterien durchgeführt. Der Beteiligungsausschuss ist hierüber zu informieren.