7. Mai 2019

Biodiversität erhalten – Insektensterben stoppen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses Umwelt, Energie und Sauberkeit am 07.05.2019

Nicht zuletzt durch die im Jahr 2017 veröffentlichte „Krefelder-Studie“ wurde auch in der Öffentlichkeit registriert, was als Tendenz der Fachwelt lange bekannt war: Allein seit 1989 – also in 27 Jahren – hat die Gesamtmenge (Biomasse) der Insekten um 27 Prozent abgenommen! Als Ursachen für das dramatische Insektensterben gelten Klimawandel, Verlust von Lebensräumen sowie hoher Pestizideinsatz. In Europa sind etwa 150 verschiedene Nutzpflanzen und rund 80 Prozent der Wildpflanzen abhängig von der Bestäubung durch Insekten. Der mit dem Insektensterben drohende Zusammenbruch von Nahrungsketten betrifft daher auch ganz direkt den Menschen.

Umweltverbände fordern daher u.a. ein Verbot von Insektengiften sowie Breitbandherbiziden wie Glyphosat, den Erhalt extensiv genutzter Kulturlandschaftselemente und die Neuanlage von großflächigen Lebensräumen für Insekten und andere bedrohte Arten wie z.B. extensive Wiesen und Weiden und Blühstreifen im Biotopverbund. Siehe z.B.: https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide/bienen-und-pestizide/bienenaktionsplan/

Dass dies von vielen Menschen unterstützt wird, zeigt u.a. die große Beteiligung am erfolgreichen Volksbegehren Artenvielfalt in Bayern. Auch die Stadt Wiesbaden, seit kurzem Mitglied im Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt, sollte die Anstrengungen zum Schutz der Artenvielfalt und der Insekten verstärken.

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

I. Der Ausschuss unterstützt die bereits bestehenden Aktivitäten und Maßnahmen zum Erhalt der Biologischen Vielfalt und zum Schutz der Insekten wie z. B.

  • das Gebietslebensraumkonzept in Kooperation mit der Hegegemeinschaft Ost,
  • die Aktion „Wiesbaden summt“ in Kooperation mit dem Imkerverein Wiesbaden,
  • die ökologische Aufwertung der Landschaftsparks und Bachtäler,
  • die Pflege von Ausgleichs- und Biotopflächen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Landwirtschaft,
  • die Neuanlage von Blühflächen wie aktuell am Verwaltungsgebäude Gustav-Stresemann-Ring,
  • das Förderprogramm „Blühende Landschaften und Lebensräume in Wiesbaden“,
  • den neuen Flyer „Blühende Vorgärten“,
  • den jährlichen Wildpflanzenverkauf im Umweltladen

und fordert den Magistrat auf, solche Maßnahmen weiterzuführen und auszubauen.

 

II. Der Magistrat wird gebeten,

1.

a) darüber hinaus geeignete Maßnahmen zu ergreifen um zu bewirken, dass mindestens 10 Prozent der öffentlichen innerstädtischen Grünflächen der Stadt dauerhaft als Lebensraum und Nahrungsquelle für Insekten zur Verfügung stehen. Bei der Berechnung werden diejenigen Flächen außer Betracht gelassen, die durch Denkmalschutz oder andere Vorschriften in ihrer Gestaltung als Parkanlagen festgelegt sind.

Als insektenfördernde Maßnahmen sind hierbei je nach örtlicher Gegebenheit und Nutzung insbesondere zu berücksichtigen:

  • Nahrungsangebot über die gesamte Vegetationsperiode durch einheimische Wildpflanzen (Wiesenmischungen, Stauden, Gehölze);
  • Extensive Pflege, verringerte Schnittfrequenz bei Rasenflächen, Staudenrückschnitte erst im Frühjahr;
  • Erhalt von bodenliegendem oder bodennah stehendem Totholz;
  • Anlage von Trockenmauern/Steinhaufen;
  • Anlage von Sandhaufen/Sandbänken für bodennistende Wildbienen (75 Prozent aller Wildbienenarten).

b) einvernehmlich mit den Ortslandwirten und den Kleingärtnern darauf hinzuwirken, dass 10 Prozent der bewirtschafteten Flächen in der Gemarkung der Stadt Wiesbaden dauerhaft als Insekten-Lebensräume eingerichtet werden und hierzu entsprechende Regelungen in den Generalpachtvertrag für städtische Kleingartenanlagen aufzunehmen.

2.

a) dem Ausschuss einen Überblick über diejenigen derzeit in Landwirtschaft und Privatgärten gebräuchlichen Herbizide, Insektizide und Fungizide zu geben, bei denen von einer relevanten Beeinträchtigung der Biodiversität und insbesondere der Insektenfauna auszugehen ist.

b) dafür Sorge zu tragen, dass diese besonders gefährlichen Stoffe auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt zukünftig nicht mehr verwendet werden, sowie

c) einvernehmlich mit den Ortslandwirten und den Kleingärtnern darauf hinzuwirken, dass der Einsatz dieser besonders gefährlichen Wirkstoffe auf den bewirtschafteten Flächen in der Gemarkung der Stadt Wiesbaden dauerhaft ausgeschlossen wird.