6. Juni 2018

Erfolgsfaktoren für den Erwerb Deutscher Sprachkenntnisse für zugewiesene Flüchtlinge, AsylbewerberInnen und BürgerInnen mit Migrationshintergrund in Wiesbaden

Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis´90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Familie am 6. Juni 2018

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) erreichten bei dem am Ende der Integrationskurse für Ausländer vorgesehenen Deutschtests im Jahr 2017 nur 48,7% der Teilnehmer deutschlandweit das angestrebte Sprachniveau B 1. Im vorausgehenden Jahr 2016 waren es noch 58,5%. Das schwächere A 2-Niveau erreichten 2017 40,8% und 2016 33,5%.

Zweifellos sind ausreichende Deutschkenntnisse für ein selbstbestimmtes Leben bei uns und speziell  zur Aufnahme einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit die wichtigste Voraussetzung. Der Integrationskurs des BamF ist dabei ein wichtiger Baustein, der durch Angebote an haupt- und ehrenamtlichen Deutschkursen für spezielle Zielgruppen, finanziert durch die LHW und / oder gefördert durch das Land Hessen (z.B. Deutsch4U), ergänzt wird. Zur Halbzeit des „Integrationskonzeptes der LHW 2016-2020“ sowie nach einem Jahr „Integrationskonzept für Flüchtlinge“ ist es Zeit für eine Zwischenbilanz, die einen umfassenden Blick auf das Handlungsfeld Sprache als Voraussetzung gelingender Integration wirft.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration, Kinder und Familie möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
  • welches Sprachniveau die TeilnehmerInnen am Ende der Integrationskurse in Wiesbaden erreichen;
  • welche Rahmenbedingungen des Unterrichts bzw. besonderen Voraussetzungen oder Verhaltensweisen der TeilnehmerInnen sich auf den Spracherwerb im Rahmen des Integrationskurses auswirken;
  • wie die TeilnehmerInnen während oder über den Integrationskurs hinaus beim Spracherwerb unterstützt werden können und/oder bereits durch die LH Wiesbaden unterstützt werden.
  1. Der Ausschuss bittet den Magistrat um einen Zwischenbericht im Sinne des Integrationskonzepts 2016-2020 / Handlungsfelder Bildung und Arbeit mit dem speziellen Schwerpunkt der Sprachförderung für die Gruppen
  • Asylsuchende (ab Grundschulalter),
  • Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus und
  • langjährig hier lebende BürgerInnen mit Migrationshintergrund.

Bei Handlungsbedarf bittet der Ausschuss den Magistrat um einen konkreten Maßnahmenplan für die o.g. Gruppen unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen (z.B. Familiennachzug), der auch die dafür erforderlichen finanziellen und / oder organisatorischen Aufwendungen unter Einbeziehung der Förderprogramme des Bundes und des Landes Hessen aufzeigt.