4. November 2014

Evaluation Baumbestand

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 04. November 2014

Mit Beschluss Nr. 0065 der Stadtverordnetenversammlung vom 08.02.2007 wurde in Wiesbaden nach mehrjähriger Pause wieder eine Baumschutzsatzung eingeführt, die dazu dient, Bäume im Stadtgebiet zu erhalten, nicht zu erhaltende Baumbestände zu ersetzen und damit das „grüne Stadtbild“ zu sichern.

Die derzeit geltende Satzung unterscheidet sich in einigen Punkten von früheren Wiesbadener Baumschutzsatzungen, deshalb sollte jetzt – fast acht Jahre nach Inkrafttreten – eine Evaluation erfolgen. Insbesondere ist zu bewerten, ob die geltenden Regelungen geeignet sind, den nach Baumschutzsatzung gesicherten Baumbestand in der Summe dauerhaft zu erhalten.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten

  1. Wie viele Fällungen von nach Baumschutzsatzung (BSS) geschützten Bäumen wurden seit 2007 genehmigt?
  2. Wie viele Fällgenehmigungen nach BSS § 5 (1) wurden jeweils aus den unten aufgelisteten Genehmigungsgründen erteilt?
  • § 5 (1) 1.: Entfernung von Einzelbäumen, um einen Gesamtbestand zu erhalten (keine Nachpflanzung oder Ausgleichszahlung erforderlich)
  • § 5 (1) 2.: Überwiegende öffentliche Interessen (keine Nachpflanzung oder Ausgleichszahlung erforderlich)
  • § 5 (1) 3.: kranker Baum, Erhaltung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich (keine Nachpflanzung oder Ausgleichszahlung erforderlich)
  • § 5 (1) 4.: unmittelbare Gefahr für Personen (auch Gesundheitsgefährdung) oder Sachen möglich (keine Nachpflanzung oder Ausgleichszahlung erforderlich). Wie viele Fällgenehmigungen wurden hier zur Vermeidung von Gebäudeschäden erteilt?
  • § 5 (1) 5.: baurechtlich zulässige Nutzung (Nachpflanzung oder Ausgleichszahlung erforderlich)
  • 5 (1) 6.: Unzumutbare Verschattung von Fenstern (Nachpflanzung oder Ausgleichszahlung erforderlich)

 

  1. Wie viele Ersatzpflanzungen nach BSS § 7 (1) und § 7 (2) wurden in diesem Zeitraum angeordnet bzw. vorgenommen?
  2. Für wie viele Fällungen wurden nach BSS § 7 (2) die Ersatzpflanzungen durch Ausgleichszahlungen abgegolten?
  3. Wie hoch waren insgesamt die Einzahlungen in den städtischen Baumfonds und wie viele Nachpflanzungen konnten mit diesen Mitteln finanziert werden?
  4. Stehen derzeit Ersatzpflanzungen für nach BSS geschützte Bäume aus, die von der Stadtverwaltung gefällt wurden und wenn ja, wie viele?
  5. Wie viele genehmigungsfreie Baumfällungen wurden nach BSS § 4 (4) 2. angezeigt?
  6. Für wie viele der nach BSS § 4 (4) 2. angezeigten genehmigungsfreien Fällungen wurden nachträglich Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen festgesetzt?