27. März 2012

Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Wiesbaden

Bereits seit mehreren Jahren arbeitet der Runde Tisch für Wohninitiativen Wiesbaden an der Verwirklichung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten (z.B.  generationenübergreifendes, familienfreundliches, sozialstärkendes, barrierefreies, seniorengerechtes Wohnen). Bisher wurde aber lediglich ein Projekt (Blücherstraße) verwirklicht. Angesichts der veränderten Lebensentwürfe in der Gesellschaft und des demografischen Wandels halten wir eine substantielle Förderung der Wohninitiativen für notwendig. Diese können im Sinne eines sozialen Miteinanders die gesellschaftlichen Strukturen in der engeren Wohnumgebung nachhaltig verbessern, z.B. durch nachbarschaftliche Versorgung für Senioren oder Unterstützung in der Kinderbetreuung. Eine der größten Herausforderungen für die Wohninitiativen ist es derzeit, Zugang zu einem Grundstück oder einer Immobilie im bezahlbaren Rahmen zu erhalten.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird gebeten:

1.      gemeinsam mit dem Runden Tisch für Wohninitiativen im städtischen oder stadtnahen Bereich eine Standortanalyse von möglichen Flächen und Gebäuden in städtischem Eigentum oder im Bereich der städtischen Gesellschaften, die zur Errichtung bzw. Betrieb von selbst genutzten gemeinschaftlichen Wohnprojekten für Wohninitiativen /Baugemeinschaften geeignet sind, durchzuführen und

2.      im Anschluss jährlich mind. eines der geeigneten Objekte, über den Runden Tisch einer Wohninitiative bzw. Baugemeinschaft  zum Verkehrswert zu verkaufen oder in Erbpacht zur Verfügung zu stellen bzw. anzubieten, wobei sichergestellt werden muss, dass bei Umsetzung des Projektes die Erwerber die Objekte auf Dauer selbst nutzen und bestimmte, vorab mit dem Runden Tisch für Wohninitiativen abgestimmte Aspekte (soziales, integratives Konzept; architektonisches, ökologisches,   barrierefreies Konzept; Finanzkonzept; Stabilität der Gruppe) erfüllt werden;

3.      dafür Sorge zu tragen, dass in städtischen Neubaugebieten welche durch städtische Gesellschaften entwickelt werden, diese anzuweisen, 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte für Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften Wohninitiativen vorzuhalten bzw. für diese Bedarfe zu entwickeln.