6. September 2012

Frauenbeauftragte in städtischen Gesellschaften

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06. September 2012

Für städtische Gesellschaften ist nicht verbindlich geregelt, wie sie ihren Gleichstellungsauftrag zu erfüllen haben. Derzeit ist eine Frauenbeauftragte gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die städtische Frauenbeauftragte wiederum ist für die städtischen Gesellschaften nicht zuständig.
Mittels einer Satzungsänderung könnten die städtischen Gesellschaften dazu veranlasst werden, eine Frauenbeauftragte einzustellen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
in der Gesellschafterversammlung der jeweiligen städtischen Gesellschaft eine Satzungsänderung dahingehend zu erwirken, dass es in der jeweiligen städtischen Gesellschaft eine Frauenbeauftragte in Anlehnung an das hessische Gleichberechtigungsgesetz geben soll.