24. April 2012

Heckenrodung am Hessenwasser-Gelände in Schierstein

Vor einigen Wochen wurde am Gelände der Hessenwasser GmbH & Co.KG in Schierstein eine ca. 2 km lange Weißdornhecke entfernt, um dort einen Zaun zu erneuern. Mit der Hecke ist ein wichtiger Sichtschutz für Brutvögel im tiefer gelegenen Vogelschutzgebiet auf dem Wasserwerksgelände entfernt worden.

Der Ausschuss möge beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
·      War die durchgeführte Heckenrodung vor der Durchführung genehmigt, und wenn ja, durch welche Behörde? In welcher Form wurden hierbei Artenschutzbelange berücksichtigt?
·      Ist aus Sicht des Magistrats der gegenüber der alten Abgrenzung mit ca. 1,80 m deutlich höhere Zaun, der jetzt den Blick von Spaziergängern auf das Wasserwerksgelände behindert, mit dem Landschaftsschutz vereinbar?

·      Welche Konsequenzen sieht der Magistrat für den Fall vor, dass die Heckenrodung nicht ordnungsgemäß vorab  genehmigt wurde?

2. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen,

·      dass die noch verbliebenen Hecken diesem Bereich erhalten werden,

·      dass der Sichtschutz für das Vogelschutzgebiet sofort durch eine geeignete Zaunverkleidung und noch in diesem Jahr durch eine Nachpflanzung der Hecke wieder hergestellt wird.