8. November 2018

Jobticket in Wiesbaden optimieren – Attraktivität steigern und umweltfreundliche Mobilität fördern

Antrag der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08. November 2018

Die Stadt Wiesbaden und ihre Eigenbetriebe haben bereits im Jahr 2000 für ihre Beschäftigten das Jobticket eingeführt und sich damit sehr früh als moderne und umweltbewußte Arbeitgeberin positioniert.

Das Jobticket fördert eine umweltfreundliche Mobilität und trägt so zum Klimaschutz bei und steigert die Attraktivität der Landeshauptstadt Wiesbaden als Arbeitgeberin. Heute können rund 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon profitieren. Sie müssen allerdings einen Eigenanteil zahlen. Die Erfahrung zeigt, dass die Nutzung des Job-Tickets leider mit steigendem Eigenanteil sinkt (reziproke Korrelation zum Eigenanteil).

Zur weiteren Optimierung sollte deshalb zum einen auf den derzeit noch von den Mitarbeiter*innen zu erbringenden Eigenanteil verzichtet und zum anderen die mit dem Jobticket angebotene Mobilitätsleistung verbessert werden.

In Gesprächen mit dem RMV hat dieser sich bereit erklärt, ein Angebot für ein erweitertes und damit erheblich attraktiveres Job-Ticket zu unterbreiten. Dieses Angebot umfasst folgende Verbesserungen gegenüber dem derzeitigen Jobticket:

  • Ausweitung der Gültigkeit auf das gesamte RMV-Gebiet,
  • Gültigkeit für jedes Verkehrsmittel innerhalb des Verbunds,
  • Übernahme der RMV-Mitnahmeregelung, welche werktags ab 19 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig die Mitnahme eines weiteren Erwachsenen und einer unbeschränkten Anzahl Kinder unter 15 Jahren ermöglicht,
  • unbeschränkte Fahrtenzahl in der 2. Klasse.

Diese jetzt mögliche Ausweitung des Jobticketangebots unterstützt die verkehrspolitische Zielsetzung, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu stärken und PKW-Fahrten und die damit verbundenen Emissionen von Luftschadstoffen wie Stickoxide und Feinstaub zu verringern.

Ein vermehrter Umstieg auf einen künftig emissionsfreien Personennahverkehr (E-Busse und City-Bahn) leistet einen weiteren Beitrag zur Verringerung der verkehrsbedingten Stickoxidbelastung und hilft, ein Dieselfahrverbot zu vermeiden.

Perspektivisch könnte das Jobticket auf alle Gesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung der Landeshauptstadt Wiesbaden erweitert werden und so insgesamt für rd. 10.700 Beschäftigte verfügbar gemacht werden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

I.

  1. Es wird zu Kenntnis genommen, dass
  • das Jobticket seit dem Jahr 2000 als Angebot an die städtischen Bediensteten mittlerweile etabliert ist und derzeit bereits von mehr als 1.800 Beschäftigten der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe genutzt wird,
  • das Jobticket einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer klimafreundlichen und emissionsarmen Mobilität leistet und damit auch zur Vermeidung eines Dieselfahrverbotes beiträgt,
  • das Jobticket die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin steigert,
  • der Gesamtpersonalrat der Stadtverwaltung das Jobticket begrüßt,
  • die Nutzerzahlen umso höher sind, je geringer der finanzielle Eigenanteil der Beschäftigten ist.

2. Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass der RMV als Ergebnis intensiver Gespräche der Landeshauptstadt Wiesbaden das Angebot

eines  „Jobticket Premium“ macht:

  • Ausweitung auf das gesamte RMV-Tarifgebiet für alle Verkehrsmittel,
  • Gültigkeit rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche,
  • Mitnahmeregelung des RMV, welche werktags ab 19 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig die Mitnahme eines weiteren Erwachsenen und einer unbeschränkten Anzahl Kinder unter 15 Jahren ermöglicht.

II.

  1. Den Beschäftigten der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe soll ein Jobticket zu den unter I 2) genannten Bedingungen ohne Eigenbeteiligung ab 01.01.2019 zur Verfügung gestellt werden.

2.    Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich mit dem RMV in Verhandlungen zum Abschluss eines Jobticket-Vertrags zu den unter I.2)

genannten   Bedingungen einzutreten.

3. Der Magistrat wird beauftragt, die Finanzierung sicherzustellen

4. Der Magistrat wird in einem weiteren Schritt gebeten, ein Konzept zu erstellen, wie auch die Beschäftigten der kommunalen

Mehrheitsgesellschaften in das Angebot des Jobticket des RMV integriert werden können.