27. Oktober 2020

Klein- und Freizeitgärten – Flächenpotenziale nutzen und ökologische Bewirtschaftung fördern

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 27. Oktober 2020

Klein- und Freizeitgärten in Siedlungsnähe erfüllen wichtige soziale und ökologische Funktionen. Insbesondere die von Vereinen betreuten Kleingartenanlagen dienen nicht nur der Naherholung und Selbstversorgung mit Obst und Gemüse, sondern Kleingartenvereine leisten mit ihrem Angebot ebenso einen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander und zur Integration quer durch alle Bevölkerungsgruppen. Für Familien mit Kindern bieten solche Gärten wertvolle Spiel- und Naturerlebnisräume. Mit ihrer kleinräumigen Vielfalt an Pflanzen und Strukturen haben sie darüber hinaus – bei entsprechender Gestaltung und Bewirtschaftung – eine wichtige Biotopfunktion.

Der Ausschuss möge beschließen:

I. Der Magistrat wird gebeten zu berichten:

  1. Wie sieht der Versorgungsgrad der Wiesbadener Bevölkerung mit Klein- und Freizeitgärten aus, wo bestehen Defizite?
  2. Welche Flächenpotenziale für neue Klein- und Freizeitgärten gibt es?
  3. Aus welchen Flächen sollten ggf. noch bestehende Gärten aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes (z. B. Freihaltung von Bachauen) verlagert werden?
  4. Welche bestehenden Gärten sind ggf. durch künftige Bauvorhaben betroffen?
  5. Welche Klein- und Freizeitgartenflächen sind bereits im geltenden Flächennutzungsplan enthalten, aber noch nicht durch Bebauungspläne gesichert?
  6. Wie ist der derzeitige Stand des Generalpachtvertrags zwischen der LHW und dem Stadt-/Kreisverband der Kleingärtner? Beinhaltet der Vertrag Elemente zur ökologischen Bewirtschaftung und falls ja, welche?
  7. Findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Stadt-/Kreisverband der Kleingärtner oder einzelnen Kleingartenvereinen statt?

II. Der Magistrat wird gebeten,

  1. Flächen für Klein- und Freizeitgärten, die bereits im geltenden Flächennutzungsplan enthalten sind, für die es aber noch keinen B-Plan gibt, in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsbeiräten durch Bebauungspläne zu sichern.
  2. die ökologische Bewirtschaftung von Klein- und Freizeitgärten durch die Unterstützung entsprechender Vereinsaktivitäten sowie durch geeignete Festlegungen in Pachtverträgen zu fördern.