3. September 2019

Kundgebungen vor Beratungsstellen für Schwangere – neue Rechtslage

Antrag der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Frauen, Wirtschaft und Beschäftigung am 03. September 2019

Wie der aktuellen Presse zu entnehmen ist, hat das Land Hessen per Erlass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, Demonstrationen und Mahnwachen sogenannter „Lebensschützer“ in der Nähe von Beratungsstellen für Schwangere und vor Arztpraxen nur noch dort zu genehmigen, wo kein Sicht- und Rufkontakt besteht. Damit soll das Persönlichkeitsrecht schwangerer Frauen geschützt werden.

Der Ausschuss wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten:

  1. Liegen derzeit Genehmigungsanträge für Mahnwachen oder Demonstrationen sogenannter „Lebensschützer“ vor Wiesbadener Arztpraxen oder Beratungseinrichtungen für schwangere Frauen vor?
  2. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Genehmigungspraxis in Wiesbaden aus dem neuen Erlass des hessischen Innenministers, nach dem solche Veranstaltungen nur noch außerhalb der Sicht- und Rufweite solcher Einrichtungen zulässig sind?