7. Dezember 2021

Leitlinien zum wirtschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Bauen und Sanieren von Gebäuden mit besonderer Funktion in Wiesbaden

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und Volt für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 07. Dezember 2021

Mit Beschluss Nr. 0291 hat die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019 den Klimanotstand erklärt und sich dazu entschlossen, die Anstrengungen zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels auf allen Ebenen und bei allen Projekten zu verstärken. Der Bau und die Sanierung von Gebäuden mit besonderer Funktion (z.B. Schulen, KiTas, Sporthallen etc.) zählt zu den wichtigsten Handlungsfeldern der Stadt (siehe Beschluss 0118 „Kommunalen Klimaschutz wirksam vorantreiben“ des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit vom 27.08.2019). Die Landeshauptstadt möchte damit auch als Vorbild für andere Investoren agieren.

Um diese Ziele zu konkretisieren und ihre Realisierung voranzutreiben, bedarf es einheitlicher Vorgaben für nachhaltiges, energieeffizientes und wirtschaftliches Bauen, die sowohl für die Stadt als auch die städtischen Gesellschaften bindend sind und bereits in der Phase der Ausschreibung zugrunde gelegt werden.

In diesem Bereich hat Frankfurt am Main seit Jahren positive Erfahrungen gesammelt und mit den „Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen“ (siehe https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Investive-Massnahmen/Leitlinien-wirtschaftliches-Bauen/Leitlinien-wirtschaftliches-Bauen.htm ) mustergültige Vorarbeit geleistet, auf die auch der Deutsche Städtetag in seinen Hinweisen zum kommunalen Energiemanagement (August 2019) hinweist. Dabei ist Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz ausdrücklich kein Widerspruch, sondern hat vielmehr Leitfunktion für Entscheidungen in der Bauleitplanung sowie für die Begleitung und Ausführung der Bau- und Sanierungsvorhaben. Ziel soll es sein, bei vorgegebenen Qualitäten neben den reinen Investitionskosten die jährlichen Gesamtkosten (Summe aus Kapitalkosten, Betriebskosten und Folgekosten) über den gesamten Lebenszyklus (Planung, Bau, Betrieb, Sanierung, Abriss und Entsorgung) zu minimieren. Die sich ständig weiter entwickelnde Förderkulisse ist konsequent einzubeziehen.

 

Der Ausschuss möge beschließen,

die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, für den Bau und die Sanierung von städtischen Funktionsgebäuden (wie etwa Schulen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser u.a.; ohne Wohnungsbau) durch die Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. ihren städtischen Gesellschafen Leitlinien für ökologisch nachhaltiges und gleichzeitig wirtschaftliches Bauen zu erarbeiten. Dabei sollen die „Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2021“ der Stadt Frankfurt am Main auf eine Übertragbarkeit auf Wiesbaden geprüft werden. Einzubeziehen sind auch Nachhaltigkeitskriterien wie zum Beispiel

  • das Erstellen und Bewerten von intelligenten Energiekonzepten mit erneuerbaren Energien,
  • eine Ökobilanzierung zur Abschätzung der Umwelt- und Klimafolgen,
  • Lebenszykluskostenberechnungen unter Einbeziehung eines CO²-Preises von mindestens 60 Euro/Tonne und der jeweils aktuellen Förderkulisse,
  • die thermische und akustische Behaglichkeit in Innenräumen,
  • die Auswahl von gesundheits- und umweltverträglichen Baustoffen,
  • eine nachhaltige Ressourcenverwendung bei Holz und Betonbauteilen auch im Hinblick auf den Rückbau des Gebäudes.

Auf dieser Grundlage soll den Gremien bis zum 01.06.2022 ein Umsetzungskonzept für „Leitlinien zum wirtschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Bauen von Funktionsgebäuden in Wiesbaden“ vorgelegt werden.