21. August 2018

Märkte abfallarm gestalten, Plastiktüten vermeiden und Angebote von Produkten aus umweltschonender und regionaler Erzeugung sowie aus fairem Handel fördern

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 1 / TO II (SV 17-V-82-0008 – Neufassung der Ortssatzung für die Märkte der Landeshauptstadt Wiesbaden) des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 21. August 2018

Mit der Sitzungsvorlage 17-V-82-0008 soll die Marktsatzung der Stadt Wiesbaden überarbeitet werden. Im vergangenen Sitzungszug gab es diesbezüglich bereits einen Änderungsantrag der Grünen Fraktion. Dezernat III nahm dazu per Prüfbericht vom 11. Juni 2018 Stellung und empfahl den Änderungsvorschlägen der Grünen Fraktion nicht zu folgen.

Insbesondere die Ablehnung einer besonderen Berücksichtigung der Anbieter von Fair-Trade-Produkten sowie der Anbieter von Produkten aus regionaler und biologischer Erzeugung bei der Standvergabe ist nicht überzeugend begründet. Wir verweisen hierzu auf die Satzung der Stadt Leipzig, die in den Kriterien für Bewerber der Spezialmärkte nach einem Punktesystem das Bewertungskriterium Bio-Angebot/Fair Trade aufführt.

Plastiktüten sind Teil des weltweiten Müllproblems. Immer mehr Länder, Städte und Regionen gehen dazu über, Plastiktüten, die einzig zum Transport von eingekauften Waren dienen und dann meist weggeworfen werden, zu verbieten, zumal es Alternativen in Form von Stoff- oder Papier bzw. sog. Hemdchentüten aus nachwachsenden Rohstoffen gibt. Wiesbaden sollte mit gutem Beispiel vorangehen und für alle Märkte die Abgabe von Plastiktüten aus fossilen Rohstoffen grundsätzlich untersagen.

Der ursprüngliche Änderungsantrag vom 17.04.2018 wird daher in der folgenden modifizierten Form aufrechterhalten.

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

I. Die Anlage 1 „Satzungsentwurf“ der Sitzungsvorlage SV 17-V-82-0008 „Neufassung der Ortssatzung für die Märkte der Landeshauptstadt Wiesbaden (Marktsatzung)“ wird folgendermaßen geändert (Änderungen unterstrichen)

§ 5 Antrag und Zulassung

(5) Die jeweilige Zulassung findet auf der Grundlage von wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen statt, deren verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen in dieser Satzung sowie in weiteren Bestimmungen aufgrund dieser Satzung geregelt sind. Bei der Auswahl werden insbesondere der Markt- bzw. Festzweck, der zur Verfügung stehende Platz, die Attraktivität des Waren-/Leistungsangebots, das Angebot zertifizierter Bioprodukte, das Angebot zertifizierter Fair-Trade-Produkte, regionaler Produkte (Radius 100 km) sowie das Erscheinungsbild des Standes/Geschäftes berücksichtigt und in einem Punktesystem bewertet.

§ 12 Pflichten der Zulassungsinhaber

4) Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle müssen in Mehrwegbehältern und mit Mehrweggeschirr angeboten werden. Die Benutzung von Einwegbehältern und Einweggeschirr aus kompostierbarem/plastikfreiem Material kann nur im Ausnahmefall durch besondere Genehmigung der Landeshauptstadt Wiesbaden zugelassen werden, insbesondere wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dient oder die Infrastruktur (Strom, Wasser, Wasseranschluss) für die einwandfreie Reinigung von Mehrweggeschirr in Spüleinrichtungen nicht im erforderlichen Umfang vorhanden ist oder vorgehalten werden kann.

5) Speisen und Getränke dürfen nicht in Verpackungen oder Behältnissen aus PVC, Schaumpolystyrol oder Aluminium abgegeben werden. Tragetüten und Tragetaschen sollen, soweit es die Eigenart der zu transportierenden Ware zulässt, aus Papier oder Textilien bestehen. Sie sind durch die Zulassungsinhaber vorzuhalten. Die Abgabe von Tragetaschen und Tragetüten aus Plastik ist untersagt. Soweit die Eigenart der zu transportierenden Ware es erfordert, ist die Abgabe von Hemdchentüten aus nachwachsenden Rohstoffen im Ausnahmefall erlaubt.

II. Die Zulassungskriterien der Marktausschreibung werden durch den folgenden Punkt ergänzt:

  • Angebot zertifizierter Bioprodukte (überwiegendes Sortiment), Angebot zertifizierter Fair-Trade-Produkte (überwiegendes Sortiment), regionaler Produkte (Radius 100 km/überwiegendes Sortiment) – dreifache Gewichtung