17. Juli 2014

Mountainbike-Strecke Schläferskopf – Eignungskriterien und Nutzungsvertrag

Mit der Vorlage 14-V-52-0006 soll die Genehmigung der illegal angelegten Mountainbike-Strecke am Schläferskopf unter modifizierter Streckenführung vorangetrieben werden. Die bereits zur Genehmigung eingereichte MTB-Strecke Platte soll nicht weiter verfolgt werden. Die Vorlage enthält lediglich den Hinweis auf eine mehrheitliche Beschlussfassung des „Runden Tisches“ und auf eine erfolgte Abstimmung mit dem Umweltamt, aber nur unzureichende  Aussagen zu den Eignungskriterien dieser Streckenführung im Vergleich zur Platte-Strecke. Insbesondere ist keine Bewertung der Umweltverträglichkeit enthalten. Vor einer ausschließlichen Festlegung auf diese neue Strecke ist es erforderlich, dem Stadtparlament nachvollziehbare Abwägungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. In der jetzigen Form ist die Vorlage 14-V-52-0006 nicht beschlussfähig.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Beschlussfassung zur Mountainbike-Strecke am Schläferskopf wird so lange zurückgestellt, bis eine nachvollziehbare Bewertung des Magistrats zu den Eignungskriterien der Strecke am Schläferskopf im Vergleich zur bereits beschlossenen Strecke an der Platte vorliegt. Bis dahin wird die Platte-Strecke nicht aus dem Genehmigungsverfahren genommen.

Die Streckenbewertung muss die unten aufgeführten Informationen/Aspekte beinhalten:

a) Detaillierte Darstellung des Streckenverlaufs

b) Umweltverträglichkeit:

  •   Eingriffe in den Baumbestand/die Waldvegetation
  •   Störung/Vertreibung empfindlicher Tierarten unter Berücksichtigung der zu erwartenden deutlich erhöhten Nutzungsfrequenz
  •   Nutzung bereits bestehender Wege/Neubau von Wegen unter Berücksichtigung von „Chickenways“ zur Umfahrung von Schikanen
  •   Bündelung mit bereits vorhandener Freizeitnutzung/Beanspruchung ruhiger Gebiete
  •   Bodenschutz und Wasserschutz

c) Wegekreuzungen/mögliche Konflikte mit der Naherholung

e) Belastung durch erhöhten Freizeitverkehr

d) Sportliche Eignung:

  •   Freizeitsport
  •   Vereinssport
  •   Downhill-Sport

d) Zugang für Rettungsfahrzeuge

2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

a)  mit welchen Maßnahmen er dafür sorgen wird, dass nach Einrichtung einer legalen Mountainbike-Strecke das illegale Fahren bzw. die illegale Anlage von MTB-Trails abseits offizieller Wege wirksam eingeschränkt wird.

b)  welche konkreten Inhalte, insbesondere zu Verkehrssicherungs- und Haftungsfragen, der privatrechtliche Vertrag mit dem Betreiber beinhalten soll.

3. Der Magistrat wird aufgefordert, in den privatrechtlichen Vertrag mit dem Streckenbetreiber ein generelles Verbot jeglicher Wettkampfveranstaltungen aufzunehmen.