28. August 2018

Ökologische Anforderungen an eine Müllverbrennungsanlage in Wiesbaden

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 1 / TO I (SV 18-V-36-0018 Müllverbrennungsanlage: Gutachten des Öko-Instituts e.V. und Schlussfolgerungen für die LHW) des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 28. August 2018

Die Sitzungsvorlage 18-V-36-0018 beinhaltet eine Zusammenfassung der Kernaussagen des Gutachtens des Öko-Instituts zu den ökologischen Implikationen von thermischen Abfallbehandlungsanlagen im Hinblick auf die von der Firma Knettenbrech und Gurdulic geplante Müllverbrennungsanlage am Dyckerhoffbruch. Daraus ergeben sich die in der Sitzungsvorlage unter BP 2 und BP 3 aufgeführten Arbeitsaufträge an den Magistrat, die einen energieeffizienten und ökobilanziell optimalen Betrieb der Anlage sicherstellen sollen.

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Sauberkeit sollte diese Zielsetzung der o.g. Sitzungsvorlage politisch bekräftigen und den im Gutachten des Öko-Instituts genannten Umwelt-Kriterien zusätzlichen Nachdruck verleihen.

Der Ausschuss möge daher beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) wird zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie zum Erreichen ihrer selbstgesteckten Ziele im Klima- und Umweltschutz auf die Erfüllung der in der Sitzungsvorlage 18-V-36-0018 aufgeführten Anforderungen bei der Realisierung der Anlage konsequent bestehen. Für die LHW ergibt sich aus dem Gutachten des Öko-Instituts zusammenfassend die Schlussfolgerung, dass eine Müllverbrennungsanlage (MVA) in Wiesbaden aus technischer Sicht, bei den Emissionen und bei der Fernwärmeauskopplung einen Standard erreichen sollte der sicherstellt, dass die Umwelt und das Klima zumindest nicht mehr belastet werden, als durch die bisherige Entsorgung des Wiesbadener Restmülls in Frankfurt.
  2. Der Magistrat wird gebeten, auf die Firma Knettenbrech und Gurdulic einzuwirken mit der Zielsetzung, dass bis zu einer möglichen Inbetriebnahme einer MVA in Wiesbaden der Wiesbadener Restmüll nicht in der MVA in Darmstadt, sondern in Frankfurt entsorgt wird. Die dadurch gegebenenfalls entstehenden Kosteneffekte sind alsbald darzulegen.
  3. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz die beteiligten städtischen Ämter und die städtischen Gesellschaften die in der Sitzungsvorlage 18-V-36-0018 und in dem Gutachten des Öko-Instituts dargelegten Erkenntnisse und Vorgaben in einer koordinierten, gemeinsamen Haltung der LHW gegenüber dem Regierungspräsidium und allen anderen Interessengruppen vertreten und auf eine Umsetzung dringen.