7. Februar 2013

Öffentlicher Wohnungsbau

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.02.2011 (0118) besagt: „3. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind in die Konzeptentwicklung einzubeziehen. Zu berücksichtigen ist bei der Prüfung, dass mindestens 15 % der jeweiligen Flächen eingestreut für den öffentlichen Wohnungsbau zu reservieren sind.“ In Punkt 2 des Beschlusses sind 18 Flächen aufgeführt, darunter das Gebiet „Hainweg“ in Nordenstadt und das „Lindequartier“ in Kostheim.

Da der Beschluss nicht aufgehoben wurde, ist davon auszugehen, dass der spätere  Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.02.2012 (0075), die im früheren Beschluss bereits getroffenen Festlegungen für die aufgeführten Flächen nicht tangiert.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

wie hoch der Anteil, bzw. die konkrete Anzahl preisgebundener Wohnungen, bei den Bauvorhaben „Hainweg“ in Nordenstadt und „Lindequartier in Kostheim“, sowie bei allen anderen im Beschlusspunkt 2 des Beschlusses 0118 vom 17.02.2011 genannten Bauvorhaben, tatsächlich sein wird.